Juristische Niederlage für Stefan Raab: Das Unternehmen des TV-Entertainers muss nach einem Gerichtsurteil wegen der Verwendung einer 20-sekündigen Sequenz des Hessischen Rundfunks eine Lizenzgebühr von 1300 zahlen - ein Betrag den Raab wohl verschmerzen dürfte. Doch das Urteil könnte weitere Folgen haben.
Alle Artikel in „Medien“ vom 25.06.2008
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