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14 Rügen allein in diesem Jahr für „Bild“-Medien.

© picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Verstöße gegen Opferschutz: Weitere Presseratsrügen für „Bild“-Medien

Drei von zehn Rügen des Presserats betreffen diesmal das Springer-Medium, das nun auf insgesamt 14 Rügen in diesem Jahr kommt.

Stand:

Von den zehn Rügen, die der Deutsche Presserat als Selbstkontrollgremium der Presse Anfang Dezember ausgesprochen hat, entfallen allein drei auf Publikationen von „Bild“. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Rügen für „Bild“-Medien in diesem Jahr auf 14 von insgesamt 47 ausgesprochenen Rügen.

In einem Fall hatte „Bild“ auf seiner Webseite Bild.de ein unverpixeltes Porträtfoto des Opfers eines Tötungsdeliktes veröffentlicht. In dem Beitrag mit dem Titel „Die Sehnsucht nach Liebe war ihr Tod“ wurde auch das Wohnhaus gezeigt sowie der Wohnort genannt. Die identifizierende Berichterstattung über das Opfer bewertete der Beschwerdeausschuss als schweren Verstoß gegen den Pressekodex. Danach ist die Identität von Opfern besonders zu schützen.

„Bild am Sonntag“ und Bild.de erhielten eine Rüge für die Berichterstattung über die Tötung eines Teilnehmers des Christopher Street Day in Münster. Wiederum erkannte der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex. Sowohl gedruckt als auch online seien der Vorname und der abgekürzte Nachname des Opfers genannt und dessen Bild gezeigt worden. Ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Darstellung habe nicht bestanden. Als Verstoß gegen den Pressekodex wurde auch die Bezeichnung des Tatverdächtigen als „CSD-Killer“ gewertet, da dies Schuld und Tötungsvorsatz vorwegnahm.

Immer wieder Thema: Verstöße gegen Opferschutz

Einen Verstoß gegen den Opferschutz erkannte der Presserat zudem in der Berichterstattung von Bild.de über einen Strafprozess gegen einen Mann, der seine Lebensgefährtin getötet haben soll. In dem Bericht habe die Redaktion ein Familienfoto, auf dem das Gesicht des späteren Opfers unverpixelt und der Tatverdächtige lediglich mit einem Augenbalken versehen war, veröffentlicht, rügte der Rat den Bericht. Da eine Einwilligung der Angehörigen nicht vorgelegen habe, habe die identifizierende Darstellung gegen den Opferschutz verstoßen. Zudem hätte die Redaktion auch den mutmaßlichen Täter ausreichend anonymisieren müssen. Der Presserat verwies darauf, dass es konkrete Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit des Täters gegeben habe.

Gerügt wurden ferner die „Stuttgarter Zeitung“ für ein „sexualisierendes Symbolbild“ bei einem Bericht über eine Vergewaltigung und die „Braunschweiger Zeitung“, weil sie einem Betroffenen nicht ausreichend Gelegenheit zu einer Stellungnahme eingeräumt habe.

Ferner wurde der „Südkurier“ gerügt. Eine Fotoveröffentlichung habe „eine Verletzung der Menschenwürde und des Persönlichkeitsschutzes einer psychisch Kranken“ sowie eine unangemessene sensationelle Berichterstattung dargestellt.

Die „Zeit“ erhielt eine Rüge im Zusammenhang mit einem Interview mit der Chefin eines Kreuzfahrtunternehmens. Die Wochenzeitung habe nicht darauf hingewiesen, dass zu dem Kreuzfahrt-Unternehmen ein weiterer Veranstalter von Kreuzfahrten gehört, mit dem der Verlag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gemeinsam eine Seereise angeboten hatte.

Neben den zehn Rügen wurden 21 Missbilligungen ausgesprochen. Insgesamt wurde 118 Beschwerden behandelt, von denen 48 als unbegründet erachtet wurden. Eine Übersicht über die Rügen des Presserats seit 1986 findet sich auf der Webseite des Presserats.

ERGÄNZUNG: Wie auf der angegebenen Webseite nachzulesen, wurde auch Tagesspiegel Online in diesem Jahr vom Presserat gerügt. Zum einen für „Die zwei Gesichter der Mariam Notten“, Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), zum anderen für Entscheiderin nannte Israel ‘Apartheidsstaat’: Der Antisemitismus-Skandal auf der Documenta war absehbar“, Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht).

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