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Bedenken wegen Absprachen und Fluchtplanung: Klette darf keinen Haftbesuch von Ex-RAF-Mitgliedern empfangen
Die früheren RAF-Terroristen Sonnenberg und Dellwo dürfen Klette nicht besuchen, entscheidet eine Ermittlungsrichterin. Man befürchte, dass sie Kontakt zu flüchtigen Komplizen aufnehmen könnte.
Stand:
Die inhaftierte frühere RAF-Terroristin Daniela Klette darf in der Justizvollzugsanstalt für Frauen im niedersächsischen Vechta offenbar keinen Besuch von ehemaligen RAF-Mitgliedern empfangen. Das geht aus einer gemeinsamen Recherche von NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) hervor, der am Mittwoch via „Tagesschau“ veröffentlicht wurde.
Die Recherche beruft sich auf den Beschluss einer zuständigen Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof. Diese habe den früheren RAF-Terroristen Günter Sonnenberg und Karl-Heinz Dellwo sowie der Bremer Aktivistin Ariane Müller geplante Haftbesuche bei Klette untersagt.
Ermittlungsrichterin befürchtet Fluchtversuch
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass Klette die Besuche für die Planung einer Flucht benutzen könnte. Außerdem habe es Bedenken gegeben, weil die Inhaftierte damit auch die Möglichkeit habe, Kontakt mit ihren noch auf der Flucht befindlichen mutmaßlichen Komplizen aufzunehmen.
Immerhin habe Klette ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg noch kurz nach der Festnahme mit einer SMS vor den Ermittlern gewarnt, heißt es in der Begründung der Ermittlungsrichterin.

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Besucher richteten Grüße von Ex-RAF-Gefangenen aus
Auch bereits zurückliegende Haftbesuche bei der früheren RAF-Terroristin würden das jüngst beschlossene Besuchsverbot stützen, heißt es in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs.
Demnach sei bei einem Besuch, den das Bundeskriminalamt überwacht hatte, über eine zurückliegende Geburtstagsfeier bei Günter Sonnenberg gesprochen worden. Unter den Partygästen seien auch andere ehemalige RAF-Gefangene gewesen, so die Ermittlungsrichterin. Diese Gäste sollen Klette Grüße übermittelt haben.
Langjährige Ermittlungen gegen ehemaliges RAF-Trio
Bereits seit vielen Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden gegen Daniela Klette, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg wegen versuchten Mordes sowie versuchten und vollendeten schweren Raubes. Sie sollen zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Die Taten hatten demnach keinen terroristischen Hintergrund.
Die drei gehörten der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF) an. 1998 erklärte sich die RAF, die mehr als 30 Menschen tötete, für aufgelöst. Klette wurde Ende Februar in Berlin-Kreuzberg festgenommen. (Tsp., dpa)
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