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Entführungsfall Block: Im Sommer könnte es zum Prozess gegen die Steakhaus-Erbin kommen
Christina Block steht hinter der Entführung ihrer Kinder aus Dänemark – davon ist die Anklagebehörde überzeugt. Die Staatsanwaltschaft muss sich durch 30.000 Seiten an Ermittlungsakten kämpfen.
Stand:
Der Prozess gegen die Hamburger Steakhaus-Erbin Christina Block könnte noch in diesem Sommer beginnen. Das berichtet das Magazin „Der Spiegel“. Block steht unter Verdacht, hinter der Entführung ihrer Kinder aus Dänemark nach Deutschland zu stecken.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte im April Anklage gegen die 52-jährige Unternehmerin und sechs weitere Personen erhoben. Die Vorwürfe gegen die Beschuldigten wiegen schwer: Entziehung Minderjähriger, Misshandlung Schutzbefohlener, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung. Die Anklageschrift umfasst laut „Spiegel“ 148 Seiten, die Ermittlungsakten umfassen demnach sogar 30.000 Seiten.
Christina Block weist Entführungsbeteiligung zurück
Die Hintergründe der Entführung der beiden damals zehn und 13 Jahre alten Kinder der seit 2018 geschiedenen Eltern Christina Block und Stephan Hensel lesen sich dramatisch wie filmreif und spektakulär. Die Kinder lebten seit 2021 beim Vater in Dänemark – entgegen der Vereinbarung mit seiner Ex-Partnerin.
Die Hamburger Unternehmerin Christina Block soll gemäß Anklageschrift eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt haben, die Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 von Dänemark nach Deutschland zu entführen. Christina Block und ihr Anwalt weisen zurück, dass die Mutter mit der Entführung irgendetwas zu tun habe.
Vielmehr sei es die ein halbes Jahr vor der Tat verstorbene Mutter von Christina Block gewesen, die die Tat in Eigenregie und ohne ihre Tochter zu informieren, in Auftrag gegeben habe – aus Verzweiflung und Sorge um ihre Enkelkinder.
Als Beweis dafür dient der Verteidigung von Christina Block eine angebliche Bankabhebung von 120.000 Euro in bar, die die Großmutter getätigt habe, um die Entführer zu bezahlen. Die Entführer ihrerseits hätten dann – so die Darstellung – den Auftrag ausgeführt, obwohl die Auftraggeberin da längst tot war.
Laut der Anklageschrift verdichten sich allerdings die Indizien, dass die Mutter der Kinder selbst die Tat angestoßen hat oder zumindest wusste, was in der besagten Silvesternacht in Dänemark vor sich gehen würde.
Als Christina Block mit ihrem Partner in Hamburg den Silvesterabend gefeiert hatte, ist es demnach am Hafen der dänischen Ortschaft Gråsten um kurz nach Mitternacht zu dramatischen Szenen gekommen.
Just, als sich die Block-Kinder zusammen mit ihrem Vater das Silvester-Feuerwerk ansahen, sollen schwarz gekleidete und maskierte Täter den Vater niedergeschlagen und die Kinder in einen Wagen gezerrt haben. Die Kinder seien in den Fußraum des Autos gedrückt und über die Grenze nach Deutschland gebracht worden.
Von dort ging es demnach später in einem Wohnmobil nach Süddeutschland, wo die Mutter auf einem Bauernhof ihre Kinder in Empfang nehmen konnte. Nach nur vier Tagen in der Obhut der Mutter durften die Kinder nach einem Entscheid des Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg allerdings wieder zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren.
Verfahren gegen Eugen Block eingestellt
Laut Anklageschrift sollen der Entführung bereits mindestens zwei Versuche vorausgegangen sein, die Kinder illegal und gewaltsam nach Deutschland zurückzuholen. Demnach soll Block für einen der gescheiterten Versuche 44.000 Euro an eine Sicherheitsfirma bezahlt haben.
Beim dritten Versuch schritt laut Anklage die von ihr engagierte israelische Sicherheitsfirma zur Tat. Block soll mit einer Frau aus der mutmaßlichen Gruppe der Entführer noch in der Silvesternacht in Kontakt gestanden sein und sich über örtliche Details in Dänemark ausgetauscht haben. Darüber berichtete en détail zuvor auch die „Zeit“.
Auch gegen Eugen Block, dem Vater von Christina Block, wurde lange ermittelt, doch Mitte April stellte die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Die Ermittler konnten ihm nicht nachweisen, an der Entführung der Kinder beteiligt gewesen zu sein.
Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hat entscheiden, dass in dem Streit um das Sorgerecht der beiden Kinder die dänische Justiz zuständig ist. Das bedeutet, dass die Mutter ihre beiden jüngsten Kinder nicht mehr auf juristischem Weg zurückbekommen kann.
2021 wurde das Sorgerecht vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg zunächst der Mutter übertragen, doch die dänische Justiz entschied damals zugunsten des Vaters. Block und ihr Ex-Mann streiten sich seit Jahren um das Sorgerecht für ihre beiden jüngeren Kinder. Der Sohn und die Tochter leben seit August 2021 bei ihrem Vater in Dänemark.
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