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Neue Vorwürfe aus Österreich: Wienerin wirft Sean „Diddy“ Combs Vergewaltigung nach Konzert vor
Eine Österreicherin beschuldigt US-Rapper Sean Combs, sie 2000 nach einem Konzert vergewaltigt zu haben. Die Anschuldigung reiht sich in eine Serie von Vorwürfen ein, mit denen er derzeit konfrontiert wird.
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In New York läuft seit Mitte Mai der Prozess gegen den US-Rapper Sean Combs, auch bekannt als Puff Daddy oder Diddy. Dem 55-Jährigen werden schwere Sexualverbrechen vorgeworfen. Neben der Anklage der Staatsanwaltschaft sieht sich Combs mit rund 120 Zivilklagen konfrontiert.
Nun erhebt auch eine Österreicherin schwere Vorwürfe gegen den Musiker. In der Sendung „Treffpunkt Österreich“ des Medienunternehmens ProSiebenSat.1Puls4 berichtet die Frau, Combs habe sie im Jahr 2000 nach einem Konzert in Wien vergewaltigt.
In der TV-Sendung schilderte sie den Vorfall: Ende März vor 25 Jahren sei sie bei einem Treffen mit Combs von diesem unter Drogen gesetzt und anschließend im Tourbus vergewaltigt worden.
Nach eigenen Angaben war sie zum Zeitpunkt des Vorfalls 19 Jahre alt und arbeitete als Moderatorin für einen Onlinesender. Sie hatte sich in der Hoffnung auf ein Interview mit Combs getroffen und ihn bei der After-Show-Party im damaligen Club „Olympia P9“ in der Wiener Innenstadt besucht.
„Wenn einem so was passiert, ist man nicht stolz drauf, man möchte eigentlich nicht drüber reden. Ich habe mich zutiefst geschämt für das, was mir passiert ist. Ich finde es wichtig, dass man darüber redet, deshalb sitze ich da. Es sollten sich die anderen schämen“, erklärte sie in einem Fernseh-Interview.
Sie wolle auch, dass er bestraft wird. Und sie hoffe, dass sich so viele wie möglich melden, denen er weh getan habe. „Wenn es andere gab. Er muss belastet werden“, sagte die Moderatorin.
Vergewaltigungsverfahren vorerst eingestellt
Die Wiener Staatsanwaltschaft wird vorerst aber nicht ermitteln. Sie stellt das Vergewaltigungsverfahren gegen den US-Rapper ein. Das gab Behördensprecherin Nina Bussek am Dienstagmittag auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA) bekannt.
Nach Prüfung der Anzeige kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass der Vorwurf nach österreichischem Recht verjährt ist. Daher kann Combs in einem Inlandsverfahren nicht mehr belangt werden.
Bussek erklärte jedoch, dass sich die Verjährungsfristen verlängern könnten. Dies wäre der Fall, wenn sich herausstellt, dass Combs in der Zwischenzeit andere Missbrauchshandlungen begangen hat und dafür strafrechtlich verurteilt wurde.
Der Prozess gegen Combs in New York ist auf acht bis zehn Wochen angesetzt. Der Rapper wird des Sexhandels, organisierter Kriminalität und weiterer Straftaten beschuldigt.
Er bestreitet sämtliche Anschuldigungen und plädierte auf nicht schuldig. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Der Prozess könnte sich noch über mehrere Wochen ziehen. (Tsp/APA/dpa)
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