
© dpa/Moritz Frankenberg
Verdächtiger im Fall Maddie: Ehemalige BKA-Mitarbeiterin begleicht offenbar Geldstrafe für Christian B.
Eine frühere Mitarbeiterin des BKA soll eine Strafe für den Maddie-Verdächtigen Christian B. gezahlt haben. Es soll sich um ein Versehen gehandelt haben, behauptet sie.
Stand:
Eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundeskriminalamts soll eine unbezahlte Geldstrafe für Christian B. – Verdächtiger im Fall der verschwundenen Madeleine McCann – beglichen haben. Nach Recherchen des „Spiegel“ überwies die Frau am 5. Juni dieses Jahres 1447 Euro auf ein Konto der Staatsanwaltschaft Braunschweig und zahlte damit eine Strafe aus einem früheren Verfahren gegen den 48-Jährigen wegen Urkundenfälschung und Körperverletzung.
Die Frau habe nach eigenen Angaben im Bereich „Operativtechnik Audio“ beim BKA gearbeitet, heißt es in dem Bericht. Durch ihre Zahlung habe sie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 111 Tagen verhindert, die Christian B. bis zum 6. Januar 2026 hätte absitzen müssen. Stattdessen soll er regulär nach Verbüßung seiner aktuellen Freiheitsstrafe am 17. September entlassen werden.
Christian B. wird verdächtigt, die dreijährige Madeleine McCann 2007 in Portugal entführt und ermordet zu haben, was er bestreitet. Aktuell sitzt er wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin in Haft.
Ex-BKA-Mitarbeiterin beruft sich auf „Missverständnis“
Auf Anfrage des „Spiegel“ habe die Ex-BKA-Mitarbeiterin die Überweisung eingeräumt. Es habe sich allerdings um ein „Missverständnis“ gehandelt, sie habe vergeblich versucht, die Zahlung rückgängig zu machen.
„Ich war davon ausgegangen, dass es um Beleidigung gegen Vollzugsmitarbeiter ging, was ich für nicht gerechtfertigt gehalten habe“, erklärte sie dem „Spiegel“. Als sie erfahren habe, worum es bei den Strafen tatsächlich gegangen sei, „war es bereits zu spät“. Sie betonte: „Ich hatte nie persönlichen Kontakt zu Christian B.“
Die Frau soll sich im vergangenen Jahr bei Christian B.s Rechtsanwalt gemeldet und behauptet haben, die Zelle von Christian B. sei mit Abhörtechnik ausgestattet worden. Sie selbst habe bei der Vorbereitung dieser Maßnahme mitgewirkt, berichtet der „Spiegel“. Damalige BKA-Kollegen hätten ihr gesagt, dass sie noch eine Rechnung mit Christian B. offen hätten.
Eine Aussage als Zeugin im jüngsten Strafprozess gegen Christian B. kam allerdings nicht zustande. Dafür hätte sie eine Aussagegenehmigung des BKA benötigt, heißt es in dem Bericht. In diesem Verfahren wurden ihm mehrere Sexualstraftaten vorgeworfen – es endete im vergangenen Jahr mit einem Freispruch.
Christian B. hat noch mindestens einen weiteren Gerichtstermin vor sich. Am 27. Oktober ist am Landgericht Oldenburg ein Verfahren gegen ihn angesetzt. Ihm wird vorgeworfen, in Oldenburg einen JVA-Bediensteten beleidigt zu haben. Das Amtsgericht hatte ihn dafür zu sechs Wochen Freiheitsstrafe verurteilt. Da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Rechtsmittel einlegten, kommt es zur Berufungsverhandlung.
Neue Suchaktion im Fall Maddie
Anfang Juni hatten portugiesische und deutsche Beamte eine neue Suchaktion um die Ferienanlage in Praia da Luz an der Algarveküste durchgeführt. Das britische Mädchen Maddie war dort am 3. Mai 2007 kurz vor seinem vierten Geburtstag spurlos verschwunden. Deutsche Ermittler vermuten, dass es entführt und ermordet wurde.
In dem circa 50 Hektar großen Suchgebiet wurden mehrere verlassene Häuser sowie Wasserbrunnen und Zisternen untersucht. „Nähere Informationen zu den Hintergründen werden derzeit nicht herausgegeben“, hieß es von der federführenden Staatsanwaltschaft in Braunschweig. (Tsp/dpa)
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