
In seiner schriftlichen Urteilsbegründung erklärt das Gericht geschlechtsangleichende Maßnahmen für non-binäre Menschen als neue Behandlungsmethode, auf die bisher kein Anspruch bestehe.
In seiner schriftlichen Urteilsbegründung erklärt das Gericht geschlechtsangleichende Maßnahmen für non-binäre Menschen als neue Behandlungsmethode, auf die bisher kein Anspruch bestehe.
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