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Deportiert. Eine Aufseherin beaufsichtigt im KZ Ravensbrück inhaftierte Frauen, das Bild entstand vermutlich zu Propagandazwecken der Lager-SS.

© Michael Hanschke/dpa

Lesben im Nationalsozialismus: „Ich wollte nicht sterben, bevor ich eine Frau geküsst habe“

Lesbische Frauen waren in der NS-Zeit vielfach bedroht - viele wurden verfolgt, kamen ins KZ. Doch Forschung und Gedenkstätten verhindern ein würdiges Gedenken.

Mitte der 1980er Jahre versuchte die Ost-Berliner Gruppe „Lesben in der Kirche“ mit verschiedenen Aktionen in der „Nationalen Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück“ an die lesbischen Opfer zu erinnern. Verhindert wurde das damals von der Staatsmacht. Mehr als 35 Jahre später befürwortet nun die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten endlich, dass der lesbischen Inhaftierten von Ravensbrück gedacht wird. Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für all die Gruppen und Einzelpersonen, die sich viele Jahre beharrlich und beherzt dafür engagierten.

Aber dieser Erfolg ist immer noch von einer herablassenden Haltung gegenüber den lesbischen Opfern des Nationalsozialismus getrübt. Gedacht werden darf in Ravensbrück nicht den lesbischen Verfolgten des NS, sondern nur den Inhaftierten, die aus welchen Gründen auch immer inhaftiert und eben auch lesbisch waren. Wer des Gedenkens würdig ist, ist eben immer auch mit aktuellen politischen Kämpfen um Deutungsmacht verknüpft, daran hat zuletzt die Kulturhistorikerin Corinna Tomberger erinnert.

Was weiß die Forschung über lesbische Frauen im Nationalsozialismus? Die Pionierarbeiten von Claudia Schoppmann, Ulrike Janz, Ilse Kokula, Kirsten Plötz, Jens Dobler, Jane Caplan, Insa Eschebach, Laurie Marhoefer, Ingeborg Boxhammer und Samuel Huneke, um nur einige Namen zu nennen, sind nur einem kleinen Kreis von Expertinnen und Experten bekannt. Nach wie vor tun sich die deutsche Geschichtswissenschaft wie auch die Gedenkstätten schwer mit queeren und feministischen Forschungsperspektiven: Sie werden nicht finanziert, nicht rezipiert, nicht übersetzt, vor allem aber nicht für relevant gehalten.

Frauen wurde kein sexuelles Begehren zugestanden

Das wichtigste Argument der Gegner des Gedenkens an die im NS verfolgten Lesben ist, dass Lesben eben nicht verfolgt wurden. Tatsächlich kriminalisierten die Paragraphen 175 und 175a nur die männliche Homosexualität. Zwar gab es Debatten darüber, auch die weibliche Homosexualität unter Strafe zu stellen. Weibliche Homosexualität blieb aber straflos, vor allem, weil Frauen kein eigenständiges sexuelles Begehren zugestanden wurde

Dennoch greift dieses Argument zu kurz. Die Doyenne der historischen Forschung zur Geschichte lesbischer Frauen im NS, die Historikerin Claudia Schoppmann, weist darauf hin, dass die „vielfältigen Kontrollmechanismen gegenüber Frauen im familiären, rechtlichen, politischen und ökonomischen Bereich“ die Anwendung des Strafrechts überflüssig machten. Lesbische Frauen waren zudem in der NS-Gesellschaft, die jedes sozial nonkonforme Verhalten sanktionierte, besonders auffällig und damit besonders gefährdet.

Die Historikerin Laurie Marhoefer dokumentierte den Fall der Würzburgerin Ilse Totzke. Die 1913 geborene Totzke bevorzugte Herrenkleidung und trug einen „Eton“, einen modischen, lesbisch konnotierten Kurzhaarschnitt. Totzke wurde wiederholt als lesbisch denunziert, weil ihr Lebensstil den Normen der Gesellschaft widersprach. Die Gestapo wiederum interessierte sich für den Umstand, dass sie jüdische Freundinnen und Freunde hatte, verfolgte die Denunziationen und lud Personen, die nicht denunziert hatten, als Zeugen vor. Ihnen kam nun die Schlüsselrolle zu, über Totzke zu urteilen und zu bezeugen, dass sie eine untadelige „Volksgenossin“ sei. Im Jahr 1942 wurde Totzke bei dem Versuch verhaftet, mit einer jüdischen Freundin in die Schweiz zu fliehen. Sie wurde nach Ravensbrück deportiert und war dort bis April 1945 inhaftiert.

Denunziationen von Frauenpaaren sind vielfach belegt

Denunziationen von Frauenpaaren, von denen eine der Frauen jüdisch war, sind in der Forschung vielfach belegt. Die Historikerin Ingeborg Boxhammer etwa berichtet von einem Freundinnenpaar, bei dem beide Frauen Tänzerinnen waren. Margot Holzmann, die jüdisch und Martha Halusa, die nichtjüdisch war, wurden zwischen 1938 und 1945 mehrfach denunziert. Ein anderes Beispiel sind die beiden Hamburgerinnen Erna Kisch und Martha Zacher, über die Beate Meyer eine aufschlussreiche Studie verfasst hat.

Das Paar Martha Halusa und Margot Liu wurde denunziert und verfolgt. Die Historikerin Ingeborg Boxhammer hat ihr Schicksal dokumentiert.
Das Paar Martha Halusa und Margot Liu wurde denunziert und verfolgt. Die Historikerin Ingeborg Boxhammer hat ihr Schicksal dokumentiert.

© Privatarchiv

Lesbische Frauen wurden in der NS-Zeit nicht durch ein spezifisches Gesetz bedroht, sondern durch Kombination vieler Faktoren. Sie waren massiv angewiesen auf die Duldung ihrer Umgebung und auf funktionierende Netzwerke. Vor allem waren sie gezwungen, sich möglichst unauffällig zu verhalten, also sexuelle und geschlechtliche Normalität zu performen.

Was wir als Verfolgung definieren, lässt sich nicht auf einen spezifischen juristisch erfassbaren Tatbestand reduzieren. Dies gilt nicht nur für die Situation lesbischer Frauen, sondern auch für die schwuler Männer und für die anderen aus sozialen Gründen verfolgten Minderheiten. Nur ein Bruchteil der von den Nazis als „deutsch“ definierten homosexuellen Männer wurde verhaftet und von diesen auch längst nicht alle in die Konzentrationslager verschleppt. Zwar war das Leben von schwulen Männern in der NS-Zeit wegen der staatlichen Verfolgung aufgrund des Paragraphen in großem Maß von Angst und Terror geprägt, aber die Verengung des Verfolgungsbegriffs auf einen juristisch definierten Tatbestand verstellt die wichtigsten Besonderheiten der Verfolgungslogik des NS-Staats gegen sozial und sexuell nonkonform lebende Menschen.

In KZs galten Lesben als sozial degeneriert und gefährlich

Ein schwieriges Thema ist die Situation von lesbischen Frauen in den Konzentrationslagern. Die Lagergesellschaften waren in hohem Maß von brutalen sozialen Hierarchien, Rassismus und auch Homophobie gekennzeichnet. Gleichgeschlechtlich liebende oder sexuell aktive Frauen wurden als gefährlich, sozial degeneriert und monströs wahrgenommen. Die polnische Überlebende Wanda Poltawska etwa schreibt: „Gott, sind das noch Menschen? Diese unwahrscheinlichen Szenen unter den Frauen nahmen einem den Glauben an die Möglichkeit irgendeiner reinen Geste. Ich hörte auf, an Zärtlichkeit und Reinheit zu glauben. Überall waren Augen, ekelhafte Augen, die unsere Nacktheit beobachteten. Langsam blieb von der Menschlichkeit nichts mehr übrig. Lesbische Liebe... Liebe... Liebe.“

Die Figur der perversen lesbischen Häftlinge spielt in den Narrativen der Überlebenden nach dem Krieg eine überragende Rolle. Es ist nicht überraschend, dass kein einziges Zeugnis einer der lesbischen Überlebenden überliefert ist. Sie waren zum Schweigen verurteilt: Wie hätten sie sich auch artikulieren können? So bestimmen sowohl das Fehlen von Selbstzeugnissen lesbischer Frauen wie die massive Homophobie, von der die Mehrheit der überlieferten Zeugnisse geprägt ist, bis heute Erinnerungspolitik und Forschung. Sarah Helm etwa behauptet in ihrem vielbeachteten Buch „Ohne Haar und ohne Namen“ eingangs, dass viele Aufseherinnen lesbisch gewesen wären und sie dies motiviert hätte, in Ravensbrück Dienst zu tun. Diese drastisch homofeindliche Behauptung stützt sie auf Aussagen ehemaliger Inhaftierter.

Lesbische Überlebende waren zum Schweigen verurteilt

Diese kurze Skizze des aktuellen Forschungsstands mag deutlich machen, wie stark die wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte lesbischer Frauen im NS von Ausgrenzung und Abwertung gekennzeichnet ist. Weil Frauen nicht als sexuelle Subjekte wahrgenommen wurden, wurde weibliche Homosexualität nicht strafrechtlich verfolgt. Ihre Verfolgungsgeschichten generierten kaum Überlieferungen, und die manifeste Homophobie der Lagergesellschaft und der Erinnerungsgemeinschaften der Nachkriegszeit machte es unmöglich, dass die Überlebenden Zeugnis geben konnten.

Selbstzeugnisse aber sind wichtige und oft die einzigen Quellen für die Geschichte marginalisierter Gruppen, denn sie sind eben nicht Gegenstand offizieller Überlieferung, ihre Existenz und ihre Geschichte haben für die Geschichtsschreibung keine Relevanz. Wenn also Alexander Zinn, der vom Landesverband Berlin-Brandenburg des Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) vorgeschlagene Sachverständige im wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, davon spricht, dass das Gedenken an lesbische Frauen eine „Geschichtsklitterung“ darstellt, handelt er durchaus im Sinne einer Geschichtsschreibung, die für die Marginalisierten in der Geschichte keinen Platz vorsieht.

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Die Frage nach der Legitimität des Gedenkens an lesbische Frauen im NS ist keine Nebensächlichkeit. Diejenigen, die den lesbischen Verfolgten Gedenken und Erinnerung absprechen, verweigern diesen „historical citizenship“ – die Bürgerrechte in unserem kollektiven Gedächtnis. Gedenkpolitik ist Politik. Es geht immer auch um die Anerkennung und Zugehörigkeit zu unserer eigenen Gesellschaft. Die Kämpfe darum, wer des Gedenkens wert ist und wer die Macht und das Recht hat, diese zu definieren, kennzeichnet die erinnerungspolitischen Debatten der ost- wie der westdeutschen Nachkriegszeit.

Ein anrührendes Zeugnis lesbischer Geschichte

Eines der anrührendsten Zeugnisse lesbischer Geschichte im Holocaust verdanken wir Joan Nestle, der Gründerin des New Yorker Herstory Lesbian Archives. In den 1970er Jahren begegnete sie bei ihren Recherchen einer Überlebenden des Holocaust. Diese aus Polen stammende lesbisch lebende Frau erzählte ihr von Radclyffe Halls berühmtem Roman „Quell der Einsamkeit“, der 1928 erschienen war und lesbische Liebe als legitim und natürlich feierte: „Ich konnte ’Quell der Einsamkeit’ lesen, bevor ich ins Lager gebracht wurde. Es war ins Polnische übersetzt worden. Ich war damals ein junges Mädchen, 12 oder 13. An das Buch zu denken, half mir dabei, das Lager zu überleben. Ich wollte nicht sterben, bevor ich eine Frau geküsst habe.“

Viele Tausende Frauen durchlebten die NS-Zeit in Angst, angewiesen auf die Duldung ihrer Umgebung und gezwungen, ihre Identität zu verbergen – weil sie andere Frauen liebten. Es mögen vielleicht Hunderte gewesen sein, die verhaftet und deportiert wurden, viele überlebten nicht. Sie alle verdienen ein würdiges Gedenken.

Anna Hájková ist Professorin für die Moderne Geschichte Europas an der University of Warwick (Großbritannien), Birgit Bosold ist Mitglied im Vorstand und im Kuratorium im Schwulen* Museum in Berlin. – Eine öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema „Holocaust, Sexualität, Stigma“ findet am 8. Dezember um 18 Uhr im Studio des Berliner Gorki-Theaters statt. Der Eintritt ist frei.

Mehr LGBTI-Themen finden Sie auf dem Queerspiegel, dem queeren Blog des Tagesspiegels. 

Anna Hájková, Birgit Bosold

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