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Sven Lehmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

© dpa / Britta Pedersen

Wegen Äußerung des Queer-Beauftragten: AfD-Fraktion klagt gegen Bundesregierung

AfD-Fraktion klagt gegen Bundesregierung wegen Äußerung von Sven Lehmann, dem Queer-Beauftragten der Regierung. Ein Abgeordneter sieht sich von ihm diffamiert.

Stand:

Die AfD-Bundestagsfraktion hat vor dem Bundesverfassungsgericht abermals Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Im aktuellen Fall geht es nach Angaben der Fraktion um Äußerungen des Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann, von denen sich ein AfD-Abgeordneter diffamiert fühle.

Lehmann habe im März im Bundestag auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Tobias Matthias Peterka unter anderem entgegnet, „die queerfeindlichsten und damit menschenfeindlichsten Äußerungen, Bestrebungen, Anträge und Entwürfe“ kämen aus der AfD-Fraktion.

Das Grundgesetz verpflichte die Vertreter der Bundesregierung aber, „inhaltliche und neutrale Auskünfte auf Fragen von Abgeordneten zu geben“, erklärte AfD-Justiziar Stephan Brandner. Mit Blick auf Lehmanns Äußerungen sprach Brandner von „Anfeindungen“ und „verbalen Grenzüberschreitungen“.

Due AfD-Fraktion hat bereits mehrfach Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht - unter anderem auch wegen kritischer Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz. (AFP)

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