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Menschen stehen vor dem Generalkonsulat der Vereinigten Staaten im chinesischen Guangzhou in einer Schlange, um ein US-Visum zu beantragen (Symbolbild).

© IMAGO/Depositphotos/FreerLaw

„Können eine teure Langzeitpflege erfordern“: Übergewichtige sollen keine US-Visa mehr erhalten

Beamte in den US-Auslandsvertretungen sollen Visaanträge aufgrund von Gesundheitsproblemen der Antragssteller ablehnen. Für Menschen mit ausreichend finanziellen Mitteln könnte es Ausnahmen geben.

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Menschen mit gesundheitlichen Problemen könnten in Zukunft Probleme bei der Beantragung von US-Visa bekommen. Botschafts- und Konsularmitarbeiter weltweit sollen die Anweisung erhalten haben, Antragsstellern aufgrund von Gesundheitsproblemen oder ihrem Alter ein Visum zu verwehren, berichten mehrere US-Medien.

Zu den Erkrankungen, auf die Mitarbeiter achten sollen, zählen demnach „unter anderem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, Krebs, Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, neurologische Erkrankungen und psychische Erkrankungen“ – aber auch Fettleibigkeit, zitiert das US-Portal „KFF Health News“ aus der Anweisung. Neben der Gesundheit des Antragstellers soll demnach auch die Gesundheit der Familienmitglieder berücksichtigt werden.

Die Sorge der Trump-Regierung ist offenbar, dass diese Personen zu einer „öffentlichen Belastung“ werden könnten, zitiert „KFF Health News“ aus der Anweisung. Die aufgezählten Erkrankungen „können eine teure Langzeitpflege erfordern“ und „Behandlungskosten in Höhe von mehreren hunderttausend Dollar verursachen“.

Die Anweisung gelte für fast alle Antragssteller, werde aber wahrscheinlich nur auf solche angewandt, die dauerhaft in den USA bleiben wollen, zitiert das US-Portal den Einwanderungsanwalt Charles Wheeler. Er weist darauf hin, dass Visabeamte Anträge nicht aufgrund von „Was-wäre-wenn“-Szenenarien ablehnen dürften. Das stehe im Gegensatz zu dem Handbuch des US-Außenministeriums.

Mit der neuen Richtlinie müssten Visabeamte über den zukünftigen Krankheitsverlauf der Antragsteller spekulieren, warnt Wheeler. „Das ist problematisch, weil sie keine medizinische Ausbildung haben, keine Erfahrung in diesem Bereich besitzen und keine Prognosen auf der Grundlage ihres persönlichen Wissens oder ihrer Vorurteile treffen sollten“, wird der Anwalt zitiert.

Eine Ausnahme bei der Auslegung der Richtlinie könnte es aber geben – und die richtet sich vorrangig an die besser betuchten Antragssteller. Die Visabeamten sollen laut „KFF Health News“ prüfen, ob der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten seiner Behandlung „während seiner gesamten voraussichtlichen Lebensdauer zu decken, ohne öffentliche Geldleistungen in Anspruch nehmen zu müssen oder auf Kosten der Regierung langfristig in einer Einrichtung untergebracht zu werden“. (Tsp)

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