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Kardinäle verfolgen am 12. März 2013 im Petersdom im Vatikan die Wahl-Messe.

© picture alliance/dpa/Michael Kappeler

Kurze Geschichte der Papstwahl: Das Konklave – geheimnisumwoben und nicht frei von Skandalen

Nach dem Tod von Papst Franziskus müssen die Kardinäle nach strengen Regeln ein neues katholisches Kirchenoberhaupt wählen – abgeschottet und unbeeinflusst. Das war allerdings nicht immer so.

Stand:

Kaum eine andere Wahl ist so detailliert geregelt wie die eines Papstes. Und kaum eine Wahl ist so geheimnisumwittert. Zudem umgibt die Abstimmung ein Hauch von Übernatürlichkeit, gewählt wird schließlich nicht nur der mächtigste Mann der katholischen Kirche.

Nach offizieller Auslegung bestimmt der Heilige Geist den Papst als Nachfolger Christi auf der Erde. Mit dem Tod von Franziskus hat nun zunächst die sogenannte Sedisvakanz begonnen.

Es handelt sich um die Zeit, in welcher der Heilige Stuhl unbesetzt ist, begonnen. Neun Tage wird der Tod nach festem Ritus betrauert.

Nach mindestens 15 und spätestens 20 Tagen tritt das sogenannte Konklave in der Sixtinischen Kapelle in Rom zur Wahl des neuen Pontifex zusammen.

Fernsehkameras aus aller Welt werden dabei sein und auf den einen Moment warten: dass aus dem Kamin über der Sixtinischen Kapelle der berühmte weiße Rauch aufsteigt – das Signal dafür, dass der neue Papst gewählt ist.

Im Jahr 1605 gab es bei der Papstwahl ein Handgemenge

Wahlberechtigt sind alle Kardinäle, die beim Tod des Papstes jünger als 80 Jahre alt sind – derzeit sind es 136 aus aller Welt. Die Abstimmung findet seit 1878 in der Sixtinischen Kapelle statt. Die Kardinäle ziehen in rote Roben gekleidet würdevoll in die Kapelle ein. Dann fallen hinter ihnen die schweren Holztüren ins Schloss.

Die schwere Holztür zur Sixtinischen Kapelle wird von der Schweizergarde bewacht.

© AFP PHOTO/OSSERVATORE ROMANO

In der Kapelle werden sie die gesamte Dauer des Konklaves von der Außenwelt abgeschottet. Der Begriff stammt vom lateinischen „cum clave“ („mit Schlüssel“). Im Konklave gilt Sprechverbot, im Wahlraum wird nur abgestimmt und gebetet.

In der Wahlordnung heißt es der Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) zufolge, dass sich die Kardinäle „jeder Form von Verhandlungen, Verträgen, Versprechen oder sonstiger Verpflichtungen jeder Art enthalten, die sie binden können, einem oder einigen die Stimme zu geben oder zu verweigern“. Andernfalls zögen sie sich automatisch die Exkommunikation zu.

Jeder Kontakt nach außen, die Benutzung von Aufnahme- und Übermittlungsgeräten oder von Zeitungen, Radios und Fernsehen, ist den Wählern untersagt. Sie wohnen im vatikanischen Gästehaus Santa Marta.

Zugelassen sind auch einige Helfer, darunter Ärzte, die ebenfalls absolute Geheimhaltung schwören müssen. „Ein Konklave ist geheim, und im Prinzip darf niemand etwas ausplaudern“, sagt der Kirchenhistoriker Volker Reinhardt dem Magazin „Geo“. Was für ihn auch das große Interesse erklärt: „Alles Verbotene macht neugierig.“

Wahl im Angesicht der Hölle

Der genaue Ort der Wahl war schon filmreif, bevor der Kinofilm „Konklave“ – beruhend auf dem gleichnamigen Bestseller von Robert Harris – zum Kassenschlager wurde.

Die Wahl in der Sixtinischen Kapelle findet vor Michelangelos Fresko des Jüngsten Gerichts statt – im Angesicht der dort dargestellten Hölle.

„Nach der Konklaveordnung Papst Gregors XV. (1621–1623) müssen sich die Kardinäle bewusst sein, in die Hölle zu wandern, wenn sie ihre Stimme nicht dem ihrer Meinung nach würdigsten Kandidaten geben, sondern sich durch persönliche Interessen, Netzwerk-Einflüsse oder anderweitige niedrige Motive leiten lassen“, sagte Reinhardt. 

Kardinäle beim Einzug in die Sixtinische Kapelle vor dem Konklave am 18. April 2005.

© AFP/Arturo Mari/Archiv

Der ranghöchste Kardinalbischof unter 80 Jahren, Pietro Parolin (70), leitet das Konklave. Zur Abgabe ihrer Stimme treten die Kardinäle einzeln vor den Altar, legen den Zettel mit einem Namen in die Urne und sprechen eine Eidesformel: „Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, dass ich den gewählt habe, von dem ich glaube, dass er nach Gottes Willen gewählt werden sollte.“

Papstwahl ging nicht immer schnell

Die Kardinäle sollen in „möglichst verstellter, aber deutlicher Schrift“ einen Namen auf den Stimmzettel schreiben und diesen zweimal falten, wie die Agentur KNA schreibt. Eine Enthaltung ist nicht erlaubt.

Der Stimmzettel ist demnach rechteckig und enthält in der oberen Hälfte den Vordruck: „Eligo in Summum Pontificem“ (Ich wähle zum obersten Brückenbauer/Papst). Anschließend werde die Wahlurne geschüttelt, und die Stimmen werden öffentlich ausgezählt.

Zum Papst gewählt ist, wer mehr als zwei Drittel der Wählerstimmen auf sich vereinigt, egal wie viele Wahlgänge nötig sind. Das ist seit 1179 geregelt.

Benedikt XVI. führte erst 2007 ein, dass sich die Kardinäle nach 33 Wahlgängen für einen anderen Modus entscheiden können, der auch die Wahl eines Kandidaten mit einfacher Mehrheit ermöglicht, eine Stichwahl.

Am ersten Tag des Konklaves halten die Kardinäle eine erste Wahlrunde. In den Folgetagen gibt es morgens und nachmittags jeweils zwei Wahlrunden. 

Weißer Rauch steigt am 13. März aus dem Kamin der Sixtinischen Kapelle auf: Franziskus ist neuer Papst.

© imago stock&people/imago stock&people

Die Stimmzettel werden nach den Wahlgängen bis zu zweimal täglich verbrannt. Solange der aufsteigende Rauch schwarz ist – die Farbe wird mittels beigemischter Chemikalien erzeugt – gibt es keinen neuen Pontifex.

Längste Papstwahl dauerte mehr als zweieinhalb Jahre

Die anstehende Wahl des neuen Papstes ist die 267. in der Geschichte der katholischen Kirche. Nicht immer ging es schnell und nicht immer bleib das Konklave ohne Skandale.

Die längste Papstwahl erfolgte nach dem Tod von Papst Clemens IV. im Jahr 1268. Es dauerte zwei Jahre, neun Monate und zwei Tage, bis der Nachfolger gefunden war.

Es ist der einzige bekannte Fall einer schweren Verletzung, die während eines Konklaves erlitten wurde.

 Der Historiker Frederic J. Baumgartner zur Papstwahl 1605

Gregor X ließ aus dieser Erfahrung heraus feste Regeln festlegen. So bestimmte er unter anderem, dass alle Kardinäle in einem Raum schlafen sollten. Um die Wahl vor äußeren Einflüssen zu schützen, war jeglicher Kontakt mit Außenstehenden verboten.

Lange Zeit war die Papstwahl jeweils ein Machtkampf von Adelshäusern. Mal gab es wie 1903 ein Veto des Kaisers, mal ließen wie 1914 misstrauische Kardinäle die Stimmzettel überprüfen, weil der Verdacht bestand, ein Kandidat habe sich verbotenerweise selbst gewählt.

Und es kam auch vor, dass die Kardinäle nur auf einen Kandidaten einigten, weil sie sich wie im Jahr 1378 vom draußen tobenden Mob bedroht fühlten.

Und einmal wurde es sogar handgreiflich, wie „Geo“ schreibt. 1605 schrien sich demnach die Lager zweier Kandidaten zunächst so an, dass der Tumult draußen zu hören gewesen sei.

Doch dabei blieb es offensichtlich nicht: Einer der Kardinäle erlitt mehrere Knochenbrüche. „Es ist der einzige bekannte Fall einer schweren Verletzung, die während eines Konklaves erlitten wurde“, so der Historiker Frederic J. Baumgartner dem Bericht zufolge. Die zerstrittenen Lager fanden demnach einen Kompromisskandidaten: Camillo Borghese, der sich Paul V. nannte.

Die letzten Konklaven gingen rasch – und soweit man bis heute weiß – ohne körperliche Attacken über die Bühne: 2005 wurde Papst Benedikt XVI. bereits im vierten Wahlgang bestimmt, Franziskus I. 2013 im fünften.

Wann das neue Oberhaupt der katholischen Kirche gewählt ist, ist unklar – es gibt kein Zeitlimit. Fest steht nur, dass es am Ende wieder heißen wird: Habemus Papam!

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