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Der TV-Sender Al Dschasira darf in Israel nicht mehr senden.

© dpa/Tim Brakemeier

Schwere Vorwürfe gegen Al Dschasira: Reporter soll drei Geiseln für die Hamas versteckt haben

Ein Journalist, der für Al Dschasira aus Gaza berichtete, hat laut Israels Armee für die Hamas drei der vier befreiten Geiseln in seiner Wohnung versteckt. Der Sender bestreitet die Vorwürfe.

Stand:

Wie unabhängig ist der Nachrichtensender Al Dschasira? Diese Frage wird besonders seit dem Massaker der Hamas in Israel am 7. Oktober und dem Ausbruch des Gazakrieges heftig diskutiert.

Nun haben die Israelischen Streitkräfte (IDF) eine brisante Nachricht veröffentlicht: Ein Reporter des katarischen Senders soll Mitglied der Terrororganisation Hamas gewesen sein und drei der vier kürzlich befreiten Geiseln in Gaza gefangen gehalten haben.

Am Samstag hatten israelische Spezialeinheiten drei Männer und eine Frau nach acht Monaten Geiselhaft befreit. 

„Nach Abschluss der Prüfung von Berichten durch die IDF und die ISA (der Inlandsgeheimdienst, Anm. d. R.) kann bestätigt werden, dass Abdallah Aljamal ein Mitarbeiter der terroristischen Organisation Hamas war, der die Geiseln Almog Meir Jan, Andrey Kozlov und Shlomi Ziv in seinem Haus in Nuseirat gefangen hielt“, heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung der Armee. Die 29-jährige Noa Argamani war getrennt von den anderen in einem Haus etwa 200 Meter entfernt untergebracht.

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Abdallah Aljamal selbst und Mitglieder seiner Familie hätten die drei Männer bewacht, erklärten die IDF. Dies sei „ein weiterer Beweis dafür, dass die Terrororganisation Hamas gezielt zivile Wohnungen und Gebäude nutzt, um israelische Geiseln im Gazastreifen gefangenzuhalten“.

Bei Al Dschasira gibt es ein Autorenprofil von Aljamal, in dem er als Reporter und Foto-Journalist in Gaza vorgestellt wird. Demnach schrieb er im Jahr 2019 einen Meinungsbeitrag für die Nachrichtenwebseite des Senders.

Dieser Mann gehört nicht zu Al Dschasira, und er hat nicht für Al Dschasira gearbeitet, er ist auch nicht als Mitarbeiter von Al Dschasira aufgeführt, weder jetzt noch in der Vergangenheit.

Omar al Walid, Leiter des Jerusalemer Büros von Al Dschasira

Das Unternehmen selbst weist die Vorwürfe vehement zurück. Omar al Walid, Leiter des Jerusalemer Büros, erklärte laut der „Times of Israel“: „Dieser Mann gehört nicht zu Al Dschasira, und er hat nicht für Al Dschasira gearbeitet, und er ist auch nicht als Mitarbeiter von AlDschasira aufgeführt, weder jetzt noch in der Vergangenheit.“ Der Sender kenne ihn nicht – „alle Gerüchte, die verbreitet wurden, sind inhaltsleer und überhaupt nicht wahr“.

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Geiseln sind seit dem Massaker vom 7. Oktober noch immer in der Gewalt der Hamas-Terroristen

In mehreren Medienberichten wird auch Rami Abdu, Leiter der gemeinnützigen Organisation „Euro-Med Human Rights Monitor“ zitiert, der mit dem Vorfall offenbar vertraut ist. Ihm zufolge seien die israelischen Streitkräfte mit einer Leiter in das Haus von Ahmed Al Jamal (74) und seinem Sohn Abdallah (36) eingedrungen, hätten dabei auf die Männer und weitere Familienmitglieder, darunter zwei Frauen, geschossen. Abdallah habe in der Vergangenheit als Journalist für verschiedene Medien und dann als Sprecher des Hamas geführten Arbeitsministeriums in Gaza gearbeitet.

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Nach Angaben der Hamas wurden bei dem Einsatz 274 Palästinenser getötet und rund 700 weitere verletzt. Israels Armee-Sprecher Daniel Hagari wiederum sprach am Samstagabend von weniger als 100 Todesopfern. „Ich weiß nicht, wie viele davon Terroristen sind“, sagte er.

Israel hat das Betätigungs-Verbot von Al Dschasira um 45 Tage verlängert. Sein Zugang zu Kabel- und Satellitenanbietern bleibe untersagt, seine Internetseiten gesperrt, erklärte das israelische Ministerium für Telekommunikation am Sonntag.

Die Regierung hatte den im arabischen Emirat Katar ansässigen Sender im Zusammenhang mit seiner Berichterstattung über den Krieg im Gazastreifen als Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft. Das hatte internationale Kritik ausgelöst und war in Israel bereits Thema von Gerichtsverhandlungen. Ein Gericht in Tel Aviv hatte das anfängliche 35-tägige Verbot bestätigt, das bis Samstag galt. (mit dpa, Reuters)

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