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US-Präsident Donald Trump unterzeichnet im Oval Office des Weißen Hauses in Washington, DC, am 23. Januar 2025 eine Anordnung.

© AFP/ROBERTO SCHMIDT

Trump forderte Stopp europäischer Diversitätsprogramme: Deutschland, Frankreich und Spanien planen keine Änderungen

Europäische Unternehmen wurden von den USA dazu aufgefordert, ihre Diversitätsprogramme einzustellen. Doch Berlin, Paris und Madrid planen keine Überprüfungen der Firmenregeln.

Stand:

Vorgaben der US-Regierung, die sich gegen sogenannte Diversitätsprogramme in europäischen Unternehmen richten, sorgen weiter für Verwirrung.

Die US-Botschaften in Paris und Berlin erklärten am Mittwoch, dass nicht geplant sei, Unternehmen auf das Vorhandensein derartiger interner Regeln zu überprüfen. Unternehmen mit Verträgen mit US-Unternehmen würden allerdings aufgefordert, die Einhaltung von US-Regeln verbindlich zuzusichern.

Trump kritisiert Diversitätsprogramme als diskriminierend

In den vergangenen Wochen hatten mehrere französische sowie dänische Unternehmen, die in den USA Geschäfte machen oder machen wollen, Schreiben von US-Botschaften erhalten.

Darin wurden sie aufgefordert, einen Fragebogen zur Einhaltung eines US-Dekrets auszufüllen und zu bestätigen, dass sie „keine Programme zur Förderung von Vielfalt, Gleichberechtigung und Integration durchführen“.

US-Präsident Donald Trump hatte am Tag seines Amtsantritts am 20. Januar das von der US-Botschaft zitierte Dekret unterzeichnet. Es verbietet US-Bundesbehörden den Einsatz von Programmen für Diversität, Gleichstellung und Inklusion - im Englischen abgekürzt als DEI. Trump und seine Anhänger verteufeln derartige Programme als diskriminierend und unvereinbar mit der Leistungsgesellschaft.

Internationale Kritik an US-Vorhaben zu Diversitätsprogrammen

Die Schreiben an die Unternehmen hatten in europäischen Ländern für scharfe Kritik gesorgt. Frankreich wies sie als „inakzeptable“ Einflussnahme zurück. Auch Spanien prangerte die versuchte Einflussnahme der USA an. Dies sei „ein eklatanter Verstoß gegen die in unserem Land geltende Gesetzgebung“, teilte das Arbeitsministerium in Madrid auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa mit. 

Das von Yolanda Díaz geleitete Ministerium weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass spanische Unternehmen die Verordnungen zur Gleichstellung und zum Schutz der Diversität strikt einhalten müssen. Man werde keinem Unternehmen eine Umgehung des geltenden Rechtsrahmens gestatten, um Geschäfte in und mit den USA zu betreiben, hieß es. 

BDI rät dazu, „an Prinzipien festzuhalten“

Der Industrieverband BDI rät deutschen Firmen, nicht auf die Forderung der US-Regierung nach einer Einschränkung ihrer Diversitätsprogramme einzugehen.

Wir ermutigen die Unternehmen, an ihren Prinzipien festzuhalten.

Wolfgang Niedermark, BDI-Chef

„Der BDI betrachtet die Bestrebungen der US-Regierung, politische Vorstellungen im Hinblick auf unternehmerische Leitlinien über die eigenen Landesgrenzen hinaus durchzusetzen, mit großer Skepsis“, sagte das Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, Wolfgang Niedermark, am Mittwoch. „Unternehmensprinzipien gelten unabhängig davon, welche Regierung in welchem Land regiert. Deshalb ermutigen wir die Unternehmen, an ihren Prinzipien festzuhalten“, betonte er.

Unternehmen, die Vielfalt und gleiche Aufstiegschancen förderten, seien in der Regel innovativer und produktiver und gewännen mehr qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sagte Niedermark. „Gleichzeitig unterliegen sie geltendem Recht in jenen Ländern, in denen sie aktiv sind.“ Letztlich müssten Unternehmen deshalb je nach individueller Situation entscheiden, wie sie auf die Schreiben reagieren. (AFP, Reuters, dpa)

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