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Auf diesem vom griechischen Außenministerium zur Verfügung gestellten Foto überfliegen Nikos Dendias (r), Außenminister von Griechenland, und sein Mevlut Cavusoglu, Außenminister der Türkei, die erdbebengeschädigten Gebiete der Türkei.

© dpa / dpa/Uncredited

Weiteres Ministertreffen angekündigt: Griechenland und Türkei gehen aufeinander zu

Aus Athen und Ankara kommen Signale der Entspannung. In den vergangenen Monaten hatte der türkische Präsident Erdogan wiederholt mit einer Invasion auf griechische Inseln gedroht.

Im angespannten Verhältnis zwischen Griechenland und der Türkei hat ein weiterer griechischer Minister einen Besuch im Nachbarland angekündigt.

Migrationsminister Notis Mitarakis teilte am Sonntag mit, am kommenden Dienstag in die Türkei reisen und zusammen mit dem türkischen Innenminister Süleiman Soylu die vom Erdbeben schwer getroffene Region um Hatay besuchen zu wollen.

Bereits am vergangenen Donnerstag sagte Verteidigungsminister Nikos Panagiotopoulos, er wolle am Dienstag seinen türkischen Amtskollegen Hulusi Akar in der Türkei treffen.

Die beiden Nato-Mitgliedstaaten bemühen sich aus Sicht von Beobachtern seit dem verheerenden Erdbeben in der Türkei Anfang Februar intensiv um Entspannung. Dazu beigetragen hatte Griechenlands Hilfe für die Türkei damals.

„Ankara hat einen völlig anderen Ton angeschlagen“, schrieb die griechische Zeitung „Kathimerini“ am Sonntag. Grund für das schwierige Verhältnis war bislang ein Streit um Hoheitsrechte und Erdgasvorkommen im östlichen Mittelmeer.

In den vergangenen Monaten hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan wiederholt mit einer Invasion auf griechische Inseln gedroht.

„Die Entspannung ist bemerkenswert“, sagte Panagiotopoulos im griechischen TV-Sender Mega. In der Ägäis gab es im Februar und März keinen einzigen Überflug türkischer Militärflieger über griechische Inseln, wie das griechische Verteidigungsministerium mitteilte. Im Vorjahr hatten türkische Jets in 234 Fällen griechisches Territorium überflogen, was als schwere Verletzung des Hoheitsrechts gilt. (dpa)

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