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Kultureinrichtungen: Beiträge bleiben steuerlich absetzbar

Mitgliedsbeiträge für Kultureinrichtungen und Fördervereine sind weiterhin steuerlich absetzbar. Einen ursprünglich vom 1. Januar an geltenden anders lautenden Erlass hat das Bundesfinanzministerium ausgesetzt.

Berlin - "Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das unverzichtbare bürgerschaftliche Engagement ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung", sagte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU). Er habe daher Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) gebeten, den Steuer-Erlass auszusetzen. Für viele kulturelle Einrichtungen in Deutschland sei das beeindruckende bürgerschaftliche Engagement unverzichtbar. Sie bräuchten nun keine empfindlichen finanziellen Einbußen mehr zu befürchten.

Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur Gemeinnützigkeit soll die steuerliche Vergünstigung von Spenden und Ehrenamt laut Neumann künftig "verlässlich und zu Gunsten der Kultureinrichtungen geregelt und gleichzeitig Missbrauch verhindert werden".

"Befreiungsschlag" für Kulturförderer

Der ursprüngliche Erlass des Finanzministeriums hatte in der Kulturszene und in der Wirtschaft für heftige Kritik gesorgt, weil ein Rückgang der Spenden für Kulturvereine befürchtet wurde. Der Kulturkreis im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach jetzt von einem "Befreiungsschlag" für viele tausend Kulturschaffende und Kulturförderer in Deutschland. Kaum ein Theater, Museum oder Orchester komme heute noch ohne einen privaten Förderverein oder Sponsor aus. Auch der Deutsche Kulturrat hob hervor, dass Fördervereine für die Kultureinrichtungen unverzichtbar seien. (dpa)

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