
© dpa/Marius Becker
„Die Staatsferne steht nicht zur Disposition“: Kritik an Reformplänen der Rundfunkkommission
Ein neuer Medienrat soll die Leistungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio überprüfen. Mit dabei Experten, die von den Länderchefs berufen werden. Das ruft den DJV auf den Plan.
Stand:
Durch die in dieser Woche bekannt gewordenen Reformvorschläge für einen neuen Rundfunkstaatsvertrag sieht der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedroht.
Am Donnerstag hatte die „FAZ“ über den aktuellen Stand der Pläne berichtet, nachdem bei einer Sitzung von Teilen der Rundfunkkommission Anfang der Woche in weiteren zentralen Bestandteilen offenbar eine grundsätzliche Einigung erzielt wurde. Der Entwurf des Reformstaatsvertrages soll bis zur Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober vorliegen.
Die Kritik des DJV richtet sich gegen die Einsetzung eines sogenannten Medienrates. Dem „FAZ“-Bericht zufolge soll durch den Reformstaatsvertrag eine bessere Leistungskontrolle der öffentlich-rechtlichen Sender erreicht werden.
Dazu sollen die ARD-Sender, das ZDF und das Deutschlandradio Kennzahlen und Verfahren für eine Leistungsanalyse entwickeln. Der neue Medienrat überprüft diese Ergebnisse und beauftragt, falls Ziele nicht eingehalten werden, die Aufsichtsgremien der jeweiligen Sender, die dann weitere Schritte einleiten.
Eine von vielen Veränderungsplänen für ARD, ZDF und Deutschlandradio
Die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei nicht gewährleistet, „wenn ein sogenannter Medienrat eingesetzt wird, in den die Landesregierungen mehrere Mitglieder entsenden können“, schreibt dazu die Journalistenvereinigung und verweist darauf, dass der Fachausschuss Rundfunk des DJV sich ausführlich mit den erwähnten Reformpunkten beschäftigt hat.
Die Einsetzung eines Medienrates ist jedoch nur eine von vielen Veränderungsplänen für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die „FAZ“ listet für den Rundfunkstaatsvertrag drei Punkte auf:
- Die Anstalten sollen verpflichtet werden, in ihren Angeboten eine zielgruppengerechte interaktive Kommunikation mit den Nutzern anzubieten.
- Bildungsangebote sollen leicht zu finden und zu nutzen sein.
- Beim Sport sollen verstärkt nur jene Sportarten berücksichtigt werden, die keiner ohne nur einer geringen kommerziellen Vermarktung unterliegen.
In puncto Sport trifft das die Zustimmung des DJV. „Das darf jedoch nicht dazu führen, dass in ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig deutlich weniger über sportliche Großereignisse berichtet werden darf, denn dies würde sich negativ auf die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags auswirken“, merkt DJV-Chef Mika Beuster an.
„Bei den gerade zu Ende gegangenen Olympischen Spielen wie auch bei der Fußball-EM haben ARD und ZDF eindrucksvoll die gesellschaftlich verbindende Funktion von Spitzensport-Ereignissen als ,Lagerfeuer‘ dokumentiert, um das sich Millionen Menschen ohne zusätzliche Kosten versammeln können – anders als bei kommerziellen Streaming- und Pay-TV-Anbietern.“
Für die Sender soll es ferner eine Pflicht zur Zusammenarbeit geben, die besonders für administrative und technischen Bereiche gilt, aber auch für die gemeinsame Nutzung personeller und technischer Kapazitäten, berichtet die „FAZ“ nach den Gesprächen vom Wochenanfang. Die Gehälter von Intendanten und leitenden Angestellten sollen sich an den Bezügen vergleichbarer öffentlicher Unternehmen orientieren.
Präzisierungen beim Verbot der Presseähnlichkeit
Aber auch mit den Telemedienangeboten der Sender, also den Mediatheken und Social-Media-Angeboten, beschäftigt sich die Rundfunkkommission. Im Kern soll die weitere Vernetzung der Angebote stehen. Dazu gehört eine portalübergreifende Zusammenstellung von Inhalten für individuelle Nutzeraccounts.
Zudem wird das Verbot der Presseähnlichkeit präzisiert.
- Texte sollen eine untergeordnete Rolle spielen.
- Die Inhalte müssen sendungsbegleitend sein, der Bezug zu den Sendungen muss deutlicher erkennbar sein.
- Durch eine „Aktualitätsklausel“ sollen sich die Texte nur auf aktuelle Sendungen beziehen können.
Über den Reformstaatsvertrag hinaus sollen die Staatsverträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio novelliert werden. Für ZDF und Deutschlandradio wird unter anderem die Einführung eines Direktoriums als kollektives Leitungsorgan festgelegt. Der ARD-Vorsitz soll vor allem die Zusammenarbeit der ARD-Landesrundfunkanstalten koordinieren und als Ansprechpartner für das ZDF fungieren.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: