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Eilantrag abgelehnt, Hauptverfahren im Blick: Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich die Etatpolitik der Ampel noch vor.

© dpa/Uli Deck

Die Richter und die Etatpolitik der Ampel: Eine zwiespältige Botschaft aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht in der Zwickmühle: Heiligt der gute Zweck die möglicherweise verfassungswidrigen Mittel? Der Zweite Senat gibt sich und der Regierung Zeit.

Albert Funk
Ein Kommentar von Albert Funk

Stand:

Ist das nun eine Niederlage für die Union? Oder kommt da auf die Ampel-Koalition noch ein Problem zu aus Karlsruhe? In der Sache hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag nicht entschieden. Das Hauptverfahren kommt noch.

Erst an dessen Ende wird geklärt sein, ob das Vorgehen der Bundesregierung bei ihrem Nachtragsetat für 2021 und dem Umbugsieren von Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro verfassungswidrig war oder nicht.

Der Beschluss des Gerichts klingt etwas unentschieden. Einerseits macht das Gericht deutlich, dass das Agieren der Koalition erhebliche haushaltsrechtliche Fragen aufwirft, die auch die Verfassung berühren. Die Ampel hat sich zudem nicht nur beim Nachtragsetat 2021 als fantasiebegabte Etatjongleurin und erfindungsreiche Schuldenakrobatin gezeigt.

Regieren mit Sondervermögen

Auch das Sondervermögen für die Bundeswehr und nun der neue Wirtschaftsstabilisierungsfonds sind Beispiele für das Ausprobieren von kreativen Kreditfinanzierungen an der Schuldenbremse vorbei – so kreativ, dass das Gericht da eigentlich die Augen nicht völlig verschließen kann.

Andererseits sind Zeitenwenden zu bewältigen und ungeahnte Krisen. Heiligt also der gute Zweck die möglicherweise bösen Mittel? Da scheinen die Karlsruher Richter sich nicht ganz sicher zu sein. Immerhin haben sie die Ablehnung des Eilantrags damit begründet, dass ansonsten wichtige klimapolitische Programme der Ampel nicht umsetzbar wären – was offenbar unerwünscht ist.

Hier könnte eine Rolle spielen, dass der Erste Senat im April 2021 eine epochale Entscheidung zum Klimaschutzgesetz getroffen hat. So ist das Gericht ein bisschen in der Zwickmühle – das Hüten der Verfassung, in diesem Fall der Schuldenbremse, gerät in Konflikt mit dem Unterstützen einer aktiven Klimapolitik.

Da mag es helfen, sich Zeit zu lassen. Die Ampel hat nun die Möglichkeit, viel von dem Geld im Klimafonds auszugeben, bis ein Karlsruher Urteil sagt, dass das verfassungsrechtlich möglicherweise nicht ganz sauber ist. Die Mittel sind dann halt verwendet.

Das ist gut für die Ampel. Aber künftige Regierungen könnten dann vor der Tatsache stehen, dass das muntere Jonglieren mit Haushalten und Nebenhaushalten nicht mehr so einfach ist wie in der ersten rot-grün-gelben Koalition unter dem Kanzler Olaf Scholz.

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