
© Cay Dobberke / Tagesspiegel
Neue Regeln beschränken Plakatierungen: Berliner Bezirk geht gegen Gerüstwerbung mit Riesenpostern vor
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ärgert sich über Plakate, die Wohnungen verdunkeln, sowie „unnötig verzögerte oder gar fingierte“ Bauarbeiten. Nun werden die Vorschriften verschärft.
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Ein ständiges Ärgernis in Berlin sind Riesenposter mit Werbung an eingerüsteten Häusern. Die großflächigen Plakate verschandeln das Stadtbild, verdunkeln Wohnungen und sind in vielen Fällen illegal. Jetzt hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf dem Missbrauch den Kampf angesagt und die Regeln verschärft.
Der Tagesspiegel berichtete beispielsweise über Mieterproteste am Kaiserdamm, den Ärger um das Haus am Hohenzollerndamm / Ecke Uhlandstraße und verschiedene Riesenposter, die elf Monate lang am Eckhaus zwischen der Kant- und der Kaiser-Friedrich-Straße hingen, obwohl die Genehmigung nur sechs Monate lang galt.
Im Streit darum ordnete das Bezirksamt die Entfernung an und verhängte ein Zwangsgeld gegen eine Werbeagentur. Diese wehrte sich mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht und gab erst nach, als das Amt mit Rückendeckung des Gerichts androhte, die Poster selbst auf Kosten der Firma zu beseitigen.

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Bauarbeiten würden oft „unnötig verzögert oder gar fingiert“, um in zentralen Lagen hohe Werbeeinnahmen zu erzielen, kritisiert das Bezirksamt. Auf Vorschlag von Baustadtrat Fabian Schmitz-Grethlein (SPD) und Ordnungsstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) seien „restriktive Kriterien“ für Werbung an Baugerüsten auf öffentlichem Straßenland beschlossen worden, heißt es.
Vor Wohngebäuden sind Riesenposter künftig verboten. Ausnahmen sollen nur möglich sein, wenn „nachgewiesen wird, dass eine Verdunklung von Aufenthaltsräumen ausgeschlossen ist“. Zusätzlich untersagt das Amt überall die „Eckenwerbung“. Planen dürfen nicht mehr über zwei Fassaden und die Ecke dazwischen gespannt werden.
Höchstens „25 bis 30 Prozent der Gerüstfläche“ können künftig für Reklame genutzt werden. Der Rest „soll Abbildungen des Gebäudes enthalten“, sagte Baustadtrat Schmitz-Grethlein dem Tagespiegel. Im schriftlichen Kriterienkatalog ist dies allerdings nicht so klar formuliert. Offenbar gibt es auch die Alternative, werbefreie Staubschutzplanen zu installieren, sofern diese lichtdurchlässig sind.
Die maximale Genehmigungsfrist beträgt weiterhin sechs Monate. Neu ist aber, dass fünf Jahre lang keine „wiederholte Gerüstwerbung am selben Objekt“ genehmigt wird.
Klagen von Werbetreibenden seien denkbar, sagt Schmitz-Grethlein. Die Änderungen reduzieren nicht nur Werbeeinnahmen, sondern können auch die Kosten für Gerüstabdeckungen steigern. Denn halbwegs transparente Plastikplanen sind teurer als blickdichte.
Ein Merkblatt für Anträge nach den strengeren Regeln hat die Bauaufsicht online veröffentlicht.
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