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Menschen gehen an der Berliner Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an der Ecke Bundesallee und Badensche Straße in Berlin-Wilmersdorf vorbei (Symbolbild).

© IMAGO/Olaf Schuelke

437.900 erfolgreiche Anträge: EU-Staaten gewähren mehr Asylsuchenden Schutz

Die Anzahl genehmigter Asylanträge in der Europäischen Union ist 2024 um sieben Prozent gestiegen. Deutschland liegt auf Platz eins, danach folgen Frankreich und Spanien.

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Die EU-Mitgliedsländer haben im vergangenen Jahr mehr Asylsuchenden Schutz gewährt als im Vorjahr. Die Zahl der erfolgreichen Asylanträge war 2024 mit 437.900 um sieben Prozent höher als im Vorjahr, wie die europäische Statistikbehörde Eurostat am Freitag in Luxemburg mitteilte.

Deutschland gewährte demnach mit Abstand den meisten Menschen Schutzstatus: 150.500 Asylanträge wurden hierzulande anerkannt und damit 34 Prozent der Gesamtzahl innerhalb der EU.

Frankreich gewährte den Angaben zufolge 65.230 Menschen Schutzstatus, Spanien 50.915. Zusammen machten die erfolgreichen Asylanträge aus diesen drei Ländern 61 Prozent der Gesamtzahl aus. Mit 32 Prozent wurden die meisten der erfolgreichen Asylanträge von Syrern gestellt, vor Afghanen (17 Prozent) und Venezolanern (acht Prozent).

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 754.525 Erstanträge auf Asyl in der EU gestellt. 51 Prozent dieser Anträge resultierten laut Eurostat in der Anerkennung des Asylstatus, der Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes oder des subsidiären Schutzes.

In den vergangenen Jahren war die höchste Anzahl von Asylanträgen stets von Syrerinnen und Syrern gestellt worden. Seit dem Sturz des langjährigen syrischen Machthabers Baschar al-Assad im Dezember 2024 haben inzwischen mehrere Länder die Bearbeitung von Asylanträgen aus Syrien ausgesetzt, darunter auch Deutschland.

Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten, tauchen in der Statistik nicht auf. Für sie hatte die EU nach Beginn des Krieges vor drei Jahren einen Mechanismus eingeführt, wonach Mitgliedstaaten ukrainischen Staatsangehörigen vorübergehend Schutz gewähren müssen.

Die EU hatte im vergangenen Juni eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beschlossen, das die Mitgliedsländer bis Juni 2026 umsetzen sollen. Vergangene Woche verkündete die EU-Kommission, Teile der Reform vorziehen zu wollen, um den Mitgliedsländern beschleunigte Asylverfahren und Grenzverfahren zu ermöglichen.

Athen lehnt Rücknahme von Geflüchteten aus Deutschland ab

Die griechische Regierung wiederum macht deutlich, dass sie Geflüchtete, die zunächst in Griechenland Asyl beantragt und anschließend in Deutschland einen weiteren Antrag gestellt haben, nicht zurücknehmen will.

Wie Migrationsminister Makis Voridis dem Athener Nachrichtensender Skai erklärte, sei eine solche Rücknahme unter den aktuellen Umständen ausgeschlossen. „Solange es keine gerechte Lastenverteilung innerhalb der Europäischen Union gibt, wird Griechenland keine Rückführungen akzeptieren“, sagte Voridis.

Sollte es Rückführungs-Ersuche aus Deutschland geben, werde Athen diese dennoch genau prüfen. Aber: „Wir werden einem solchen Antrag jedenfalls nicht besonders offen gegenüberstehen“, stellte Voridis klar.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten nach Griechenland vor knapp zwei Wochen als zulässig eingestuft. Trotz Mängeln im griechischen Aufnahmesystem drohe diesem Personenkreis keine extreme Not in dem Land, entschied das Gericht in Leipzig. Es wies damit die Klagen eines staatenlosen Mannes aus dem nördlichen Gazastreifen und eines Somaliers ab. (AFP/dpa)

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