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Ein Schild im Schaufenster eines Modegeschäfts im niedersächsischen Peine.

© Hauke-Christian Dittrich/dpa

Ab heute weniger Beschränkungen: Welche Corona-Lockerungen jetzt in welchen Bundesländern gelten

Nach wochenlangem Stillstand öffnen an diesem Montag bestimmte Geschäfte und Schulen. Ein Überblick über die ersten Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen.

Geschlossene Geschäfte, menschenleere Fußgängerzonen, verwaiste Schulhöfe – so sah in der Coronakrise bislang das Leben in deutschen Städten aus. Ab Montag wird sich das ändern.

Nach einem Beschluss von Bund und Ländern dürfen bestimmte Läden wieder Kunden empfangen, Schüler sollen zurück in den Unterricht, vereinzelt werden Kontaktverbote gelockert.

Eine flächendeckende Rückkehr zur Normalität wird es aber noch nicht geben. Nicht nur gehen die Bundesländer unterschiedlich mit den Neuregelungen um, auch wird man in vielen Bereichen noch lange auf die ersehnte Öffnung warten müssen. Was man jetzt darf und was nicht – ein Überblick.

Einzelhandel

Grundsätzlich dürfen laut der Einigung, die Bund und Länder vergangenen Mittwoch getroffen haben, Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Autohäuser, Fahrrad- und Buchhändler dürfen das unabhängig von ihrer Betriebsgröße. Der Wert ist ein Kompromiss zwischen den Verantwortlichen in Bund und Ländern. 

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Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) befürchtete nach Angaben der Deutschen Presseagentur, dass große Geschäfte als Publikumsmagnete zu viele Menschen auf einmal anziehen könnten. Nur 400 Quadratmeter große Läden zu öffnen, war manchen Ministerpräsidenten allerdings nicht genug.

Die Länder setzen die Neuregelung unterschiedlich um – sowohl mit Blick auf die Verkaufsfläche als auch auf das Datum der Wiedereröffnung. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Geschäfte ab Montag aufmachen. Berlin und Brandenburg folgen am Mittwoch, Thüringen erst am 27. April.

Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) koordiniert den Bund-Länder-Krisenstab.
Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) koordiniert den Bund-Länder-Krisenstab.

© dpa/Oliver Killig

In Bayern dürfen Garten- und Baumärkte den Betrieb in dieser Woche aufnehmen, kommende Woche ist das auch in kleineren Läden gestattet. In Hessen können auch größere Geschäfte öffnen, sofern sie ihre Verkaufsfläche mit Absperrungen „unmissverständlich und klar erkennbar“ auf 800 Quadratmeter reduzieren, wie es vom Wirtschaftsministerium des Landes heißt.

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Die föderalen Unterschiede bei der Ausgestaltung der Anti-Corona-Maßnahmen sorgen seit Beginn der Krise für Kritik – so ist es nun auch bei den ersten Lockerungen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) warnte in der „Bild am Sonntag“ die Länderchefs: „Wir dürfen nicht durcheinanderlaufen wie ein Hühnerhaufen und uns gegenseitig abwechselnd mit Verschärfungen und Lockerungen überbieten.“ Um einen zweiten Lockdown zu vermeiden, sei ein gemeinsames Handeln von Bund und Ländern wichtig.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

© dpa/John Macdougall

Auch von Unternehmerverbänden kommt Kritik. Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, fordert „diskriminierungsfreie“ Regelungen zur Wiederöffnung, unabhängig von Betriebsgrößen. Die jetzt beschlossenen Lockerungen führten zu „Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheiten“, sagt Genth.

Geschlossen bleiben müssen bis auf weiteres Hotels, Clubs und Kneipen. Cafés und Restaurants dürfen wie gehabt nur außer Haus liefern. Auch Kosmetik- oder Tattoostudios dürfen derzeit keine Kunden bedienen. Friseure hingegen können ab 4. Mai wieder arbeiten – „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung“.

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Auch für andere wiedereröffnete Läden gelten strenge Vorschriften. Wie bislang in Supermärkten praktiziert, müssen alle Geschäfte die Abstandsregeln von 1,50 Metern durchsetzen, indem sie etwa die Anzahl an Kunden in ihren Geschäften begrenzen. Das Abstandsgebot soll mindestens bis 3. Mai gelten.

Kontaktverbot

Auch die allgemeine „Kontaktsperre“ bleibt bis 3. Mai bestehen. Es sind also weiterhin keine Menschenansammlungen erlaubt. Private Kontakte sollen überall auf ein Mindestmaß reduziert werden, in den meisten Bundesländern auf maximal eine Person außerhalb des eigenen Haushalts. 

Am strengsten hat Bayern bislang die „Kontaktsperre“ gehandhabt. Dort war es nicht einmal erlaubt, mit einer anderen Person spazieren zu gehen – sofern die in einem anderen Haushalt lebt. Nun führt Bayern eine „Plus Eins“-Regelung ein. So sind dort Joggen oder Spaziergänge zu zweit wieder erlaubt.

Schulen, Kitas und Gotteshäuser

Ziel der bundesweiten Lockerungen ist auch, den Schulbetrieb ab 4. Mai wieder schrittweise aufzunehmen. Auch hier gehen die Länder verschiedene Wege. In Berlin, Brandenburg und Sachsen beginnen bereits diese Woche die Abiturprüfungen. Hamburg will erst ab 27. April wieder einsteigen, während Nordrhein-Westfalen ab Donnerstag den Schulbetrieb hochfährt. 

Überall sind strenge Hygiene- und Abstandsregeln geplant. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) warnt jedoch, die Wiederaufnahme des Unterrichts könne die „Gesundheit der Lehrkräfte, der Schüler sowie deren Familien“ gefährden.

Kindergärten sollen bis auf weiteres zu bleiben. Allerdings wollen Bund und Länder in dieser Woche über die weitere Strategie beraten – und die Frage nach einer Ausweitung der Notbetreuung.

Kirchen, Moscheen und Synagogen bleiben ebenfalls geschlossen – mit der Ausnahme von Sachsen, wo ab Montag Gottesdienste mit bis zu 15 Gläubigen wieder erlaubt sind. Trauer- und Gedenkfeiern sollen bundesweit nur in kleinen Gruppen abgehalten werden.

Maskenpflicht

In einzelnen Städten wie Jena gilt eine Maskenpflicht schon länger. Die Bürger müssen zum Schutz vor einer Infektion in der Öffentlichkeit Mund und Nase bedecken. In Sachsen ist das in Bussen, Bahnen und Geschäften vorgeschrieben. In Mecklenburg-Vorpommern ist ab kommender Woche ebenfalls eine solche Regelung geplant.

Die Bundesregierung ist bislang gegen eine allgemeine Maskenpflicht; sie empfiehlt den Bürgern allerdings, zur eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer eine Maske über Mund und Nase zu tragen.

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