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Bundesarbeitsminister Heil (l.) bei der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch.

© dpa/Kay Nietfeld

Ablösung des Hartz-IV-Systems: Ampel-Koalition beschließt Bürgergeld

Die Pläne zur Sozialreform von Arbeitsminister Heil überzeugen das Bundeskabinett. Demnach soll es weniger Sanktionen geben, der Regelsatz beträgt künftig 502 Euro.

Stand:

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die Einführung des Bürgergelds in Deutschland gegeben. Es soll zum 1. Januar das heutige Hartz-IV-System ablösen. Der Regelsatz für das künftige Bürgergeld wurde auf 502 Euro festgelegt.

Erstmals wird bei der Berechnung ein neues Verfahren angewandt, das für die Hartz-IV-Regelsätze auch die erwartete und nicht nur die zurückliegende Inflation berechnet. Diese Änderung hatte zuvor der Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und FDP beschlossen.

Im Gesetzentwurf sind Erhöhungen für weitere Gruppen vorgesehen: Für volljährige Partner soll es danach künftig einen Regelsatz von 451 Euro geben. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für 6- bis 13-Jährige sind es 348 Euro, für bis zu 5-Jährige 318 Euro. Wohn- und Heizkosten werden übernommen.

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Zudem sollen Arbeitssuchende in den Jobcentern künftig weniger Druck ausgesetzt sein. Abgeschafft werden soll das Prinzip, nach dem die Vermittlung in einen Job Vorrang hat. Stattdessen soll Weiterbildung gestärkt werden.

Die Kosten für die Wohnung sollen in den ersten beiden Jahren künftig auf jeden Fall voll übernommen werden. Auch Ersparnisse bis zu 60.000 Euro soll man in dieser Zeit behalten dürfen. Im ersten halben Jahr sollen zudem keine Sanktionen verhängt werden können, wenn etwa ein Jobangebot abgelehnt wird.

Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg für die parlamentarischen Beratungen der Sozialreform frei. Diese soll 2023 rund 4,8 Milliarden Euro kosten, die zum größten Teil aus dem Bundeshaushalt kommen.

Die Arbeitgeber und die oppositionelle Union hatten die Reform scharf kritisiert. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sprach von einem falschen Signal an Bezieher kleiner Einkommen. Umstritten ist auch, dass die Sanktionen bei Verletzung der mit dem Bezug der Sozialleistungen verbundenen Auflagen abgemildert werden.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wies die Kritik am Mittwoch im Deutschlandfunk zurück und verwies etwa auf den am 1. Oktober steigenden Mindestlohn. Zudem könnten auch Geringverdiener Wohngeld beziehen, sagte er. In dem Bürgergeld soll zudem eine weitere Qualifizierung belohnt werden. Im August 2022 erhielten rund 5,4 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. (dpa, Reuters)

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