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Altkanzler vor Gericht: Schröder streitet weiter um Büro und Personal im Bundestag
Nach dem Verlust seiner Räume hatte der Altkanzler geklagt und in erster Instanz verloren. Doch der SPD-Politiker will das nicht akzeptieren. Heute geht es juristisch weiter.
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Das nächste Kapitel im Streit um das frühere Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) im Bundestag: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verhandelt heute ab 10 Uhr mündlich über den Fall.
Schröder, der gerade 80 Jahre alt wurde, will per Gerichtsentscheidung durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte er in der ersten Instanz im Mai 2023 verloren.
Schröder hatte Berufung eingelegt
Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Der Haushaltsausschuss hatte im Mai 2022 beschlossen, sein Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Kontext mit seiner früheren Tätigkeit.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage des 80-Jährigen gegen diese Entscheidung zurück, infolgedessen wurde das Büro stillgelegt. Nach dem Urteil hat der Altkanzler keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von Aufgaben aus dem früheren Amt. Schröder legte daraufhin Berufung ein.
Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Bezahlung von Büros unter anderem für frühere Bundeskanzler im Frühjahr 2022 neu geregelt. Sie ist nun abhängig davon, ob die Ex-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.
Zuvor war Schröder wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin immer wieder scharf kritisiert worden – auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten aufgegeben.
In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden. (dpa)
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