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Ampel-Projekt soll gekippt werden: Union erklärt Rücknahme der Wahlrechtsreform zur Koalitionsbedingung
Der nächste Bundestag wird nach dem neuen Ampel-Wahlgesetz gewählt. Wahlkreisgewinner könnten durch die neuen Regeln leer ausgehen. CDU und CSU wollen das schnell wieder rückgängig machen.
Stand:
Der Unions-Fraktionsvize Johann Wadephul hat eine Rücknahme der Wahlrechtsreform der Ampel als Bedingung für eine künftige Koalition genannt. „Wir werden keinen Koalitionsvertrag unterschreiben, in dem nicht steht, dass die Wahlrechtsreform wieder abgeschafft wird“, sagte der CDU-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).
Das sei „eine conditio sine qua non“, also eine unverhandelbare Voraussetzung. Und das werde auch so im Wahlprogramm der Union stehen.
„Wenn eine im Wahlkreis demokratisch gewählte Person am Ende nicht in den Bundestag kommt, werden sich viele Wähler und Wahlkämpfer geleimt fühlen“, sagte Wadephul der NOZ. Stattdessen schlägt er weniger und dafür größere Wahlkreise vor, um die Zahl der Abgeordneten zu senken.
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Bei der Bundestagswahl voraussichtlich im Februar greift erstmals das 2023 von der Ampel-Koalition durchgesetzte neue Wahlrecht. Ziel der Änderung ist es, den derzeit 733 Abgeordnete umfassenden Bundestag künftig auf 630 Sitze zu begrenzen.
Die wichtigste Neuerung ist die sogenannte Zweitstimmendeckung. Dazu werden sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Demnach können Parteien lediglich so viele Abgeordnete ins Parlament schicken, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht.
Für Parteien, die besonders viele Direktmandate gewinnen, kann das bedeuten, dass nicht jeder Wahlkreissieger auch wirklich in den Bundestag kommt. Dies lehnt die Union strikt ab. Das Bundesverfassungsgericht wertete die Regelung aber als verfassungskonform.
Die Union mit ihrem Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU) liegt aktuell in Umfragen klar vorn, wäre demnach aber auf einen Koalitionspartner angewiesen. (dpa, AFP)
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