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Der Konservative Boris Johnson.

© Daniel Leal-Olivas/AFP

Angebliche Brexit-Lügen: Boris Johnson muss doch nicht vor Gericht

Für seine Aussagen zu angeblichen Ausgaben Großbritanniens für die EU hagelte es Kritik. Juristische Folgen hat es für Johnson nicht.

Der Favorit im Rennen um die Nachfolge der scheidenden britischen Premierministerin Theresa May, Boris Johnson, muss nun doch nicht wegen angeblicher Brexit-Lügen vor Gericht. Das entschied das Londoner High Court in zweiter Instanz am Freitag in London.

Der private Kläger, Marcus Ball, hatte dem 54-jährigen Ex-Außenminister vorgeworfen, die Öffentlichkeit mit Lügen beim Referendum 2016 in die Irre geführt zu haben. Eine Richterin hatte die Privatklage gegen Johnson Ende Mai in erster Instanz zugelassen. Nun wurde sie von den High-Court-Richtern abgeschmettert.

Bei den Vorwürfen geht es um die Summe, die London wöchentlich an die Europäische Union zahlt. Johnson hatte behauptet, dass das Vereinigte Königreich wöchentlich 350 Millionen Pfund (knapp 400 Millionen Euro) an die EU weiterleiten müsse. Dieses Geld könne besser in den staatlichen Gesundheitsdienst NHS investiert werden. Der NHS gilt als marode und ist besonders im Winter überlastet.

Was Johnson verschwieg: Großbritannien erhält einen erheblichen Teil seiner Beiträge zurück. Für seine Angaben hatte Johnson heftige Kritik einstecken müssen. So rügte der Chef der Überwachungsbehörde für öffentliche Statistiken den exzentrischen Politiker im September 2017 in einem Brief: „Das ist ein klarer Missbrauch öffentlicher Statistiken.“

Johnson war im vergangenen Jahr aus Protest gegen Mays Brexit-Kurs als Außenminister zurückgetreten. Er will nun May beerben. Sie kündigte an, am Freitag ihr Amt als Parteichefin der Konservativen abzugeben. Bis Ende Juli soll ein Nachfolger bestimmt werden. Dann will May auch die Regierungsgeschäfte abgeben. Ein knappes Dutzend Politiker hat sich für die Nachfolge beworben. (dpa)

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