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Der Außenminister von Luxemburg, Jean Asselborn.

© picture alliance / dpa

EuGH-Urteil zur Verteilung von Flüchtlingen: Asselborn: "Jedes Land hat sich jetzt daran zu halten"

Nach dem EuGH-Urteil fordert Luxemburgs Außenminister Asselborn Ungarn und Polen nachdrücklich auf, den EU-Mehrheitsbeschluss von 2015 umzusetzen.

Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn hat Ungarn und Polen nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Umverteilung von Flüchtlingen dazu aufgefordert, in Griechenland und Italien gestrandete Migranten aufzunehmen. „Jedes Land hat sich jetzt daran zu halten“, sagte Asselborn dem Tagesspiegel. „Das Urteil zeigt, dass die hohen EU-Richter besser mit den Regeln der europäischen Solidarität und Verantwortung umgehen können als manche Regierungschefs in der EU“, sagte Asselborn weiter.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch die Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen zurückgewiesen. Eine entsprechende von der EU beschlossene verbindliche Aufnahmequote sei rechtens, teilte der EuGH mit. Die EU-Innenminister hatten im September 2015 beschlossen, zur Entlastung Italiens und Griechenlands bis zu 120.000 Flüchtlinge in anderen EU-Ländern unterzubringen.

Brüsseler Verfahren könnte zu Geldbußen für Osteuropäer führen

Polen und Ungarn haben bislang überhaupt noch keine Flüchtlinge im Zuge der EU-Umverteilung aufgenommen. Gegen die beiden Staaten sowie gegen Tschechien hatte die EU-Kommission im Juni ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil sie ihre Verpflichtungen nach dem Umverteilungsbeschluss der EU-Innenminister vom September 2015 nicht einhalten. Tschechien hat bislang nur zwölf Flüchtlinge aufgenommen. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Ungarn, Polen und Tschechien könnte in eine Klage vor dem EuGH münden. Bei einer Verurteilung drohen den drei Ländern Geldbußen.

Asselborn, der gleichzeitig auch luxemburgischer Migrationsminister ist, war es gewesen, der seinerzeit im September 2015 den Mehrheitsbeschluss der EU-Innenminister zur Umverteilung der Flüchtlinge herbeigeführt hatte. Damals hatte Luxemburg den EU-Vorsitz inne. Gegen diesen Beschluss, der gegen den Willen mehrerer osteuropäischer Staaten zu Stande gekommen war, hatten Ungarn und die Slowakei vor dem EuGH geklagt. Am Mittwoch wies der EuGH die Klage nun ab. Asselborn begrüßte, dass der EuGH mit dem Urteil vom Mittwoch „die Essenz der europäischen Grundidee der Solidarität bestätigt“ habe.

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