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Alice Weidel und Björn Höcke (AfD).

© dpa/Martin Schutt

Update

Beobachtung als rechtsextremistischer Verdachtsfall: Verfassungsschutz will neues AfD-Gutachten vorlegen

Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Nun sind drei Szenarien denkbar.

Stand:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz will noch vor Jahresende ein neues Gutachten zur AfD vorlegen. „Mit einer Entscheidung wird noch in diesem Jahr zu rechnen sein“, sagte Behördenchef Thomas Haldenwang am Montag bei einer öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages.

Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa Observation erlaubt.

Theoretisch sind drei Szenarien denkbar: Entweder hat sich der Verdacht nicht bestätigt, dann würde der Inlandsnachrichtendienst die Beobachtung als Verdachtsfall beendet. Oder der Verdacht bestätigt sich, worauf dann eine Einstufung der Gesamtpartei als gesichert extremistische Bestrebung folgen würde. Möglich wäre aber auch eine weitere Beobachtung als Verdachtsfall, etwa wenn sich aufgrund interner Vorgänge in der Partei nicht klar sagen lässt, in welche Richtung sich die AfD entwickelt.

Derweilen geht die Debatte um ein Verbotsverfahren weiter. Auslöser ist ein Antrag für ein mögliches AfD-Verbot, der von Bundestagsabgeordneten aus SPD, Union, Grünen und Linken unterstützt wird. Ihr Ziel ist es, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen.

Der SPD-Bundestagsfraktionschef Rolf Mützenich.

© dpa/Frank Molter

Mützenich gegen verfrühtes AfD-Verbotsverfahren

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich will verhindern, dass Abgeordneten seiner Partei bei einem AfD-Verbotsverfahren vorpreschen. „Ich warne davor, schon jetzt ein Parteiverbot gegen die AfD auf den Weg zu bringen“, sagte Mützenich der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Seine Fraktion sollte „in dieser schwierigen Frage“ zusammenbleiben.

Für die Initiative habe er zwar Verständnis, denn die AfD sei eine „große Bedrohung für die Demokratie“, sagte der SPD-Politiker. Doch ein Parteienverbot sei im Grundgesetz und auch beim Bundesverfassungsgericht mit großen Hürden versehen. Es seien noch nicht die kompletten Voraussetzungen gegeben, diesen Weg zu gehen.

Zudem würde ein Verbotsverfahren laut Mützenich die Chance nehmen, die AfD politisch zu stellen - die „Rechtsextremen“ könnten weiter den „Opfer-Mythos“ pflegen.

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. (dpa)

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