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Dass Kommunen selbst entscheiden können, welche Maßnahmen sie ergreifen soll sich bald ändern.

© dpa/Sebastian Gollnow

Bund zieht die „Notbremse“: Was regelt das Infektionsschutzgesetz und was wird jetzt geändert?

Die Bund-Länder-Runde in der kommenden Woche ist abgesagt. Stattdessen soll das Infektionsschutzgesetz im Eiltempo geändert werden.

Mehr Einheitlichkeit, mehr Verbindlichkeit - das soll die dritte Welle der Corona-Pandemie brechen. Die nächste Bund-Länder-Runde am Montag ist abgesagt. Dafür soll nun im Eiltempo das Infektionsschutzgesetz nachgeschärft werden. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt.

Durch das Infektionsschutzgesetz wird bundesweit geregelt, wie ansteckende Krankheiten zu bekämpfen sind. Es trat im Jahr 2001 in Kraft und regelt seither, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind.

Erstmals geändert wurde es zu Beginn der Corona-Pandemie. Damals stellte der Bundestag eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ fest und gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) etwa die Möglichkeit, Preise für wichtige Medizinprodukte festzusetzen, deren Ausfuhr zu verhindern und Vorschriften für Krankenhäuser und Apotheken „zur Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Versorgung“ zu erlassen. Nun soll es weitere einschneidende Änderungen geben.

Bislang steht im Infektionsschutzgesetz, dass die Bundesländer über Verordnungen selbst Corona-Regeln festlegen dürfen. Da damit häufig Grundrechtsverletzungen einhergehen, wurde das Gesetz im vergangenen November noch einmal geändert, um diese rechtlich besser abzusichern.

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Neu in dem Gesetz ist seither, dass in dem Paragrafen 28a 17 mögliche Corona-Maßnahmen von der Maskenpflicht bis hin zu Ausgangsbeschränkungen aufgelistet sind, die die Länder ergreifen können. 

Das Kabinett will sich schon am Dienstag mit der Änderung befassen

Die Maßnahmen werden an Inzidenzen gebunden, also an die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Nicht festgelegt wurde damals allerdings, in welchem Fall welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Das soll nun nachgeholt werden.

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte schon bei ihrem Besuch in der Talk-Show Anne Will am 28. März durchblicken lassen, dass ein Durchgreifen des Bundes möglich sei.

Bei der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist nach Tagesspiegel-Informationen vorgesehen, ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche nächtliche Ausgangsbeschränkungen für das jeweilige Bundesland vorzuschreiben. Die Schulen sollen demnach ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 in den Distanzunterricht wechseln.

Mit der Änderung werde sich das Kabinett bereits am Dienstag befassen, sagt Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer. Man sei auch in enger Abstimmung mit den Fraktionen. Ziel seien einheitliche Einschränkungen in Deutschland bei über 100 Infektionsfällen über sieben Tage pro 100.000 Einwohnern in einem Landkreis.

Fraglich ist bislang noch, ob und inwieweit neben dem Bundestag auch der Bundesrat seine Zustimmung geben muss. Das hängt von der genauen Ausgestaltung des Änderungsentwurfs ab. Regulär tagt der Bundesrat erst wieder im Mai, er kann aber zu außerplanmäßigen Sitzungen zusammenkommen. (tsp/dpa/Reuters)

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