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Ein Unterstützer der NPD bei einer Kundgebung. (Symbolfoto)

© dpa

Parteienfinanzierung: Bundesrat will NPD staatliche Mittel entziehen

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Partei nicht verboten, aber als verfassungsfeindlich eingestuft. Diese Einschätzung wollen die Länder nutzen um der NPD die Parteienfinanzierung zu streichen.

Der Bundesrat drängt darauf, die rechtsextreme NPD und andere verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Eine entsprechende Entschließung verabschiedete die Länderkammer am Freitag.

"Es muss alles dafür getan werden, dass Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen und deren politisches Konzept die Menschenwürde missachtet, nicht mit staatlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, ihre Ziele zu verwirklichen", heißt es in der Bundesratsresolution. Zudem sollten verfassungsfeindlich handelnde Parteien möglichst umfassend auch von sonstigen öffentlichen Leistungen ausgeschlossen werden.

Bundesjustizminister Maß begrüßt Vorstoß

Eine Partei, die die Menschenwürde und freiheitliche Grundordnung missachte, dürfe keine staatlichen Gelder erhalten, sagte die Präsidentin des Bundesrats, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) vor der Länderkammer. Die saarländische Regierungschefin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) verwies darauf, dass die Menschen häufig zu Protesten gegen die NPD aufgerufen würden. "Wir können den Bürgern nicht erklären, warum sie gegen Plakate demonstrieren sollen, die mit staatlichen Geldern finanziert worden sind."

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte den Vorstoß der Länderkammer. "Steuermittel für die NPD sind eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze", sagte Maas "Rheinischen Post" vom Samstag laut einer Vorabmeldung. Die Bundesregierung nehme die Hinweise des Verfassungsgerichts zum Entzug staatlicher Parteienfinanzierung "sehr ernst". Eine entsprechende Änderung hält Maas noch vor der Bundestagswahl im September für machbar. In der Auseinandersetzung sei jedoch weiterhin wichtig, klare Haltung gegen rechte Hetze zu zeigen, fügte der Justizminister hinzu. Dies sei eine "gesamtgesellschaftliche Aufgabe".

Entwurf über Grundgesetzänderung an Ausschüsse verwiesen

Der Bundesrat beriet auch über den Entwurf für eine Grundgesetzänderung. Demnach sollen Parteien von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können, wenn sie "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen". Dieser Gesetzentwurf wurde an die zuständigen Ausschüsse des Bundesrats überwiesen.

Hintergrund der Beschlüsse ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar. Zwar hatten die Richter die NPD nicht verboten, doch hatten sie bei ihrer Entscheidung angedeutet, dass die Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte. Das Bundesverfassungsgericht habe keine Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit der NPD gelassen, betont der Bundesrat in seiner Entschließung. Die Richter hätten lediglich deutlich gemacht, dass die Partei nicht über das Potenzial verfüge, das Voraussetzung für ein Verbot wäre. (AFP)

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