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Bundesregierung verhängt Karenzzeit: Ex-Minister Buschmann darf noch nicht als Anwalt arbeiten
Nach dem Ende seiner Amtszeit als Justizminister könnte Marco Buschmann wieder als Rechtsanwalt tätig werden. Doch die Bundesregierung und ein unabhängiges Gremium hatten nach Tagesspiegel-Informationen Bedenken.
Stand:
Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) darf noch nicht wieder als Rechtsanwalt arbeiten. Die jetzige Bundesregierung sprach nach Tagesspiegel-Informationen eine sogenannte Karenzzeit von zwölf Monaten aus. Mit der Entscheidung folgte die Bundesregierung den Empfehlungen eines unabhängigen Gremiums.
Damit könnte Buschmann also frühestens im November, ein Jahr nach dem Bruch der Ampelkoalition und seinem damit verbundenen Ausscheiden aus dem Amt, wieder als selbständiger Rechtsanwalt arbeiten. Der frühere Justizminister wollte die Entscheidung nach dem Bundesministergesetz auf Anfrage nicht kommentieren.
Buschmann ist bereits seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Das Bundesministergesetz untersagt Mitgliedern der Regierung während ihrer Amtszeit eine Berufsausübung.
Keine Einwände hatten sowohl das Gremium als auch das Kabinett gegen Buschmanns weiteres Vorhaben für seine berufliche Zukunft, das er der Bundesregierung ebenfalls anzeigte: Der ehemalige Justizminister will auch als „freiberuflicher Redner zu verschiedenen Anlässen“ tätig werden.
Regelung soll Interessenkonflikte verhindern
Mit der Karenzzeit-Regelung sollen grundsätzlich mögliche Interessenkonflikte vermieden werden. Wenn frühere Bundesminister und parlamentarische Staatssekretäre kurz nach dem Ende ihrer Amtszeit eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, müssen sie dies der Bundesregierung melden. Ein beratendes Gremium prüft den Fall auf etwaige Interessenkonflikte und gibt eine Empfehlung ab. Auf dieser Grundlage trifft die Bundesregierung dann eine Entscheidung.
Dem beratenden Gremium zur Karenzzeit gehören der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), die ehemalige Grünen-Fraktionschefin Krista Sager und der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, an.
Buschmann ist bereits der zweite ehemalige Minister der Ampel-Regierung, der sich bei der Bundesregierung um grünes Licht für eine neue Tätigkeit bemühte: Zuvor hatte Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP) der Bundesregierung angezeigt, er wolle als „freiberuflicher Redner und Autor zu verschiedenen Anlässen“ tätig werden. Hier gab es keine Einwände.
Die Anzeigepflicht gilt nur für die ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Strengere Regeln gibt es dagegen für beamtete Staatssekretäre: Sie müssen sogar innerhalb von fünf Jahren einen neuen Job melden, wenn es einen Zusammenhang zur früheren dienstlichen Tätigkeit geben könnte.
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