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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU, r.) spricht mit Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil und Arbeitsministerin Bärbel Bas (beide SPD) vor einer zweitägigen Kabinettssitzung in der Villa Borsig in Berlin.

© dpa/LIESA JOHANNSSEN

Update

Regierung passt Sozialabgaben ab: Mit diesem Bruttogehalt zahlen Sie ab Januar höhere Beiträge – oder niedrigere

Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung wird erhöht. Niedrigere Einkommen werden allerdings entlastet.

Stand:

Menschen mit gutem Einkommen sollen im kommenden Jahr höhere Sozialabgaben zahlen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch eine Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen.

Über die Pläne hatte zuvor die „Bild“-Zeitung berichtet. Demnach hatten bereits alle Ministerinnen und Minister der Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zugestimmt.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung erhoben werden. Das Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Die Grenzen werden seit 1959 automatisch an die Lohnentwicklung angepasst. So auch dieses Jahr.

  • Ab Januar werden der „Bild“-Zeitung zufolge die Rentenbeiträge auf Einkommen bis 8450 Euro monatlich erhoben, bislang waren es 8050 Euro. Die Erhöhung betrifft dem Bericht zufolge rund 2,1 Millionen Angestellte. 
  • Die Erhöhung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führt demnach bei 5,5 Millionen Beschäftigten zu höheren Abgaben: Dort steigt die Beitragsgrenze von 5512,50 auf 5812,50 Euro.
  • Wer mehr als 8450 Euro monatlich erhält, muss künftig jährlich fast 1800 Euro mehr zahlen, wie die „FAZ“ ausgerechnet hat.
  • Laut dem Bund der Steuerzahler zahlt ein Single, der im Monat 7.000 Euro brutto verdient, 32,85 Euro mehr Sozialabgaben im Monat. Eine vierköpfige Familie mit einem Monatsbruttoeinkommen von 11.000 Euro zahlt demnach 72,70 Euro mehr.
  • Niedrigere Einkommen werden dagegen entlastet. Eine Familie mit einem Monatsbrutto von 5.000 Euro kommt wegen steigender Beitragsbemessungsgrenzen und eines neuen Steuertarifs auf ein Plus von 12,50 Euro. Ein Single mit 5.500 Euro brutto im Monat hat demnach künftig 12,42 Euro mehr.
  • Angehoben werden soll auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Wer von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse wechseln will, muss ab 2026 mindestens 6.450 Euro brutto Monat verdienen statt wie bisher 6.150 Euro.

Der Kabinettsbeschluss erfolgte offenbar ohne weitere Aussprache. Alle Ministerien haben der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze demnach bereits vorab im regierungsinternen Koordinierungsverfahren, der sogenannten Ressortabstimmung, zugestimmt. Mit dem Kabinettsbeschluss tritt die Verordnung dann in Kraft, der Bundestag muss nicht mehr zustimmen.

CDU-Fraktionschef Jens Spahn hat die Anpassung als „normalen Mechanismus“ verteidigt, räumt aber ein, dass die Beitragsbelastungen in der Sozialversicherung insgesamt zu hoch seien. Im Nachrichtensender WELT TV sagte Spahn: „Das ist die jährliche, reguläre, im Gesetz vorgesehene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Wenn die Löhne steigen, wenn die Renten steigen, dann steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze. Das ist keine politische Entscheidung, sondern ein normaler Mechanismus“, so Spahn.

„Richtig ist aber der Hinweis darauf, dass wir zu hohe Beitragsbelastungen haben für diejenigen, die arbeiten in Deutschland.“ Die derzeitigen 42,5 Prozent Sozialversicherungsbeiträge „die wollen, die müssen wir senken“, versprach Spahn. „Das macht einen zu großen Unterschied brutto/netto, gerade auch bei kleineren, bei mittleren Einkommen. Genau darum geht es ja, bei der Kranken-, bei der Pflege, bei der Rentenversicherung, zu grundsätzlichen Reformen und Veränderungen im 1. Halbjahr 2026 zu kommen, wie es vereinbart ist.“

In der Koalition gab es zuvor kaum Kritik an der Erhöhung, kämpfen doch die Sozialkassen mit drastischen Finanzierungslücken. Politiker auf der Linken gehen die Erhöhungen deshalb nicht weit genug. Laut „Bild“ gab es aus der CDU diesmal jedoch auch eine Warnung vor der Erhöhung. Gitta Connemann, Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, sagte demnach, sie halte den Entwurf für „fatal für den Wirtschaftsstandort“, weil er den Mittelstand „ins Mark träfe“.

Der „FAZ“ zufolge hatte Bas allerdings angesichts der aktuellen Verordnung keinen Ermessensspielraum, weil das Sozialgesetzbuch eine jährliche Anpassung an die Lohnentwicklung verlange. Auf dieser Basis hätten die Fachbeamten diesmal eine Steigerungsrate von 5,16 Prozent errechnet. (AFP/Tsp)

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