
© dpa / Kay Nietfeld
Nach Änderungen durch Verbände: Bundestag beschließt Reform der Intensivpflege
Mit einem Gesetz soll die Situation für Schwerkranke verbessert werden. Die häusliche Intensivpflege wird nun doch unterstützt.
Stand:
Für die Intensivpflege schwerkranker Menschen sind neue Qualitätsvorgaben beschlossen worden. Sie sollen die Versorgungsstandards auch für die Pflege im Eigenheim wahren. Darauf zielt ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das der Bundestag am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet hat.
„Intensivpflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein“, sagte Spahn. Daher würden nun verbindliche Qualitätsvorgaben für die Pflege zu Hause festgeschrieben.
Außerdem werde Intensivpflege in stationären Einrichtungen „endlich bezahlbar“. Die Patienten werden weitgehend von den bisherigen Eigenanteilen entlastet.
Zudem werden Krankenhäuser und Heime verpflichtet, Patienten wenn möglich von künstlicher Beatmung zu entwöhnen. Dafür wird eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Unterbleibt ein Entwöhnungsversuch, drohen Abschläge.
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"So stärken wir die Versorgung gerade der Patienten, die oftmals nicht mehr für sich selbst die Stimme erheben können", erklärte Spahn.
Nach Kritik von Verbänden wurde nachgebessert
Die Reformpläne waren nach Protesten von Ärzten, Patientenvertretern und Sozialverbänden noch geändert worden. Jene kritisierten, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung ursprünglich nur noch eine Ausnahme sein sollte. Sie befürchteten eine übermäßige Einflussnahme der Krankenkassen in der Frage, wo die Betroffenen versorgt werden.
Nun ist vorgesehen, dass außerklinische Intensivpflege in Pflege- und Behindertenheimen, Wohneinheiten und auch „in der eigenen Häuslichkeit“ erbracht werden kann.
„Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen“, heißt es im Gesetz. Zugleich sollen die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen mit direkten Begutachtungen vor Ort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist. (mlk/dpa/AFP)
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