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Deutschlands CDU-Chef und Kanzlerkandidat Armin Laschet und seine Frau Susanne Laschet in einem Wahllokal in Aachen.

© AFP/Thilo Schmülgen

Update

Falsch gefaltet: Stimmzettel-Panne bleibt für Laschet und den Wahlvorstand folgenlos

Armin Laschet unterlief am Sonntag beim Wählen ein Fehler: Beim Einwurf des Stimmzettels in die Urne war zu sehen, was er gewählt hatte.

CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet hat bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl seinen Stimmzettel falsch gefaltet. Als Laschet den Zettel in einem Wahllokal in Aachen in die Urne warf, konnten Umstehende sehen, was er angekreuzt hatte. Fotografen hielten den Moment auf Bildern fest.

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Armin Laschet wirft seinen Wahlzettel in die Urne: Dabei sind seine abgegebenen Stimmen sichtbar.
Armin Laschet wirft seinen Wahlzettel in die Urne: Dabei sind seine abgegebenen Stimmen sichtbar.

© REUTERS/Thilo Schmuelgen

Die Szene sorgte im Netz prompt für Diskussionen. Auch die Wahlentscheidung von Laschets Frau, die ebenfalls kurz darauf ihre Stimme abgab, war zum Teil auf den Fotos erkennbar. Auf Twitter wurde daraufhin diskutiert, ob der nordrhein-westfälische Ministerpräsident auf korrekte Art und Weise seine Stimme abgegeben hat.

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Der Bundeswahlleiter äußerte sich am Sonntag auf Twitter dazu: "Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden. Die Wahlvorschriften sind eindeutig. Der Wahlvorstand hat Wählerinnen und Wähler zurückzuweisen, die den Stimmzettel so gefaltet haben, dass die Stimmabgabe erkennbar ist. Dies dient dazu, dass andere Wählende nicht beeinflusst werden. Kommt es zu einer Fehlfaltung, teilt der Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel aus. Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig."

Am Montag bestätigte eine Sprecherin der Stadt Aachen die Gültigkeit. „Der Stimmzettel von Herrn Laschet wird nicht aussortiert.“

Nach Angaben der Stadt war es wegen der Situation im Wahllokal dem Wahlvorstand nicht möglich, zu erkennen, dass Laschet den Zettel falsch gefaltet hatte. „Die Wahlvorsteherin wurde zur Seite gebeten und stand unglücklich im Rücken von Herrn Laschet“, so die Stadt.

Konsequenzen werde es für den Wahlvorstand nicht geben. Eigentlich sollen Wähler, deren Wahlentscheidung erkennbar ist, in den Wahllokalen zurückgewiesen werden und einen neuen Stimmzettel bekommen.

Auch das Schloss der Urne hatte für Gesprächsstoff gesorgt. Auf Fotos der Stimmabgabe wirkte das kleine Vorhängeschloss nach Ansicht von Twitter-Nutzern halb geöffnet. Die Stadt hatte erklärt, das Schloss sei „ordnungsgemäß geschlossen“ gewesen. Es sei vor Öffnung des Wahllokals vom gesamten Wahlvorstand geprüft und freigegeben worden.

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Wegen des Wahlgeheimnisses ist es nicht erlaubt, seinen Stimmzettel offen einzuwerfen. Der Wähler müsse ihn "in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist", heißt es auf der Website des Bundeswahlleiters.

Sollte die Stimmabgabe erkennbar sein, müsste der Wahlvorstand den Wähler zurückweisen. Normalerweise wird im Wahllokal darauf hingewiesen, wie der Zettel gefaltet werden muss.

Einen ähnlichen Fall gab es 2005, als der damalige CSU-Chef Edmund Stoiber in Wolfratshausen beim Falten seines Wahlzettels fotografiert worden war. Eine Frau legte deshalb vergeblich Einspruch gegen das Wahlergebnis ein. Der Wahlprüfungsausschuss sprach von einem Wahlfehler. „Jedoch ist der festgestellte Wahlfehler nicht mandatsrelevant“, hieß es. Die Zurückweisung des einen Stimmzettels im Wahllokal hätte nicht zu einer Mandatsverschiebung geführt, zumal Stoiber danach vermutlich nicht anders gewählt hätte. (dpa/AFP)

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