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Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle.

© Soeren Stache/dpa

Es geht um 86 Cent: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Rundfunkbeitrag

Die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags hat Sachsen-Anhalt blockiert. Die Öffentlich-Rechtlichen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Mit Spannung wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags erwartet. Mitten im Bundestagswahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen in Sachsen-Anhalt will das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag (9.30 Uhr) seine Entscheidung schriftlich veröffentlichen: per Pressemitteilung und auf seiner Internetseite.

Es geht dabei um Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade durch Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr, den Beitrag um monatlich 86 Cent zu erhöhen. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)

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Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und beträgt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen.

So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden. Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts.

Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würden. Und mit der AfD, die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wollte der Regierungschef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, ist die Erhöhung somit blockiert.

Die Sender sehen sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt und haben in Karlsruhe geklagt. Die obersten Verfassungsrichter Deutschlands wiesen Eilanträge kurz vor Weihnachten ab, weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Ihre Verfassungsbeschwerden seien auch „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“, so das Gericht damals. Allerdings sah es keinen Anlass, sofort einzugreifen. (dpa)

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