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Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Buschmann lobt Namensrechts-Reform: „Wir machen möglich, was sich viele Menschen seit Langem wünschen“

Die Ampel will unter anderem Doppelnamen für Paare und Namensänderungen für Scheidungskinder erlauben. Ein bedeutender Schritt, sagt der Justizminister.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Bedeutung der Namensrechtsreform für Familien, Paare und Kinder hervorgehoben. „Damit machen wir das möglich, was sich viele Menschen seit Langem wünschen“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe vor der Abstimmung im Bundestag am Freitag.

Mit der Gesetzesnovelle seien Doppelnamen für Paare, Namensänderung für Scheidungskinder und der Erhalt der Namenstradition von Minderheiten möglich. „Recht ist, was der Freiheit dient“, sagte Buschmann.

Was beinhaltet die Namensrechts-Reform?

Dem FDP-Politiker zufolge können Paare künftig gemeinsam einen Doppelnamen tragen, um „ihre Verbundenheit“ auszudrücken. Ähnliches gelte für Kinder, die in Zukunft ebenfalls einen Doppelnamen tragen dürfen.

Volljährige Kinder könnten dann vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. „Scheidungs- und Stiefkinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen“, sagte der Justizminister weiter.

Letztlich solle auch Rücksicht auf besondere namensrechtliche Traditionen genommen werden. Als Beispiel nannte Buschmann Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen.

Der Bundestag stimmt am Freitag über das aus Sicht der Bundesregierung sehr restriktive deutsche Namensrecht ab. (AFP)

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