zum Hauptinhalt
Corona-Bürgertests bleiben in Deutschland wohl bis Ende Mai kostenlos.

© Tom Weller/dpa

Update

Geltende Verordnung läuft aus: Corona-Bürgertests wohl noch bis Ende Mai kostenlos

Die Bundesregierung will die Frist wegen zuletzt wieder gestiegener Infektionszahlen verlängern, heißt es. Eine entsprechende Verordnung sei in Vorbereitung.

Bis Ende Mai soll es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zunächst weiterhin kostenlose Corona-Bürgertests geben. Am 31. März läuft zwar die geltende Corona-Testverordnung aus, die auch die Bürgertests enthält. Sie würden aber weiterhin bezahlt, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag auf Nachfrage. Eine entsprechende Verordnung werde vorbereitet, diese solle bis Ende Mai gelten.

Das Portal „Business Insider“ hatte zuerst darüber berichtet: Angesichts zuletzt wieder gestiegener Infektionszahlen wolle die Bundesregierung die Frist verlängern. Gesundheits- und Finanzministerium hätten sich darauf geeinigt, die Finanzierung der Tests durch den Bund vorerst weitere zwei Monate zu gewährleisten.

[Wenn Sie alle aktuellen Entwicklungen zur Coronavirus-Pandemie live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Am Wochenende waren erste bundesweite Schutzauflagen in Deutschland weggefallen. So werden fürs Zugfahren mit der Deutschen Bahn keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr benötigt, wie das Infektionsschutzgesetz nunmehr festlegt. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt aber weiter.

Aufgehoben ist nun auch die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Zutrittsnachweisen am Arbeitsplatz. Künftig sollen Unternehmen selbst die Gefährdungslage einschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festlegen können.

Die 3G-Regeln am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln hatten knapp vier Monate lang gegolten. Sie entfallen nun nach Änderungen der bundesweiten Rechtsgrundlage, die der Bundestag mit Stimmen der Ampel-Koalition am Freitag beschlossen hatte.

Damit sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich. Für regionale „Hotspots“ können aber weitergehende Beschränkungen kommen, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.

Alle Länder wollen nun eine in Gesetz vorgesehene Übergangsfrist von zwei Wochen nutzen. Damit können aktuell bestehende Regelungen wie weitergehende Maskenpflichten in anderen Bereichen wie Geschäften und Schulen oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis längstens zum 2. April bestehen bleiben - ausgenommen sind aber etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen. Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false