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Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, schaut während der Präsentation der neuen Organspende-Regeln auf einen Organspendeausweis.

© Kay Nietfeld/dpa

Update

Pro & Contra Widerspruchslösung: Die 5 wichtigsten Argumente der Gegner und der Befürworter des Spahn-Vorschlags

Die Debatte zur Organspende wird eine der ungewöhnlichsten Sitzungen im Bundestag. Ein Pro und Contra zur Idee, dass erstmal alle Organspender sein sollen.

Es ist ein hoch emotionales Thema. Angesichts tausender bangender Menschen, die ohne neues Organ nicht überleben können, will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Widerspruchslösung einführen.

Nur wer im Laufe des Lebens aktiv widerspricht, oder wenn Angehörige betonen, dass die Person die Organe nicht spenden wollte, werden sie nach dem Tod nicht entnommen. So sollen mehr Bürger zu einer aktiven Entscheidung gezwungen werden.

Diesen Vorschlag hat der Bundestag am Donnerstag abgelehnt. 292 Abgeordnete stimmten für die Widerspruchslösung gestimmt, 397 dagegen.

Hier nochmal ein Überblick über die fünf wichtigsten Argumente für Spahns Vorschlag – und die fünf wichtigsten dagegen.

PRO:

1. Mehr Organspender
Für Befürworter der doppelten Widerspruchslösung ist sie die einzig realistische Chance, zu mehr Organspender in Deutschland zu kommen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) räumte im Tagesspiegel-Interview ein, dass die Widerspruchsregelung einen Eingriff in die Freiheit des Einzelnen bedeute.

In der Abwägung mit dem Recht auf Leben müsse das aber zurückstehen. So wie die Organspende jetzt geregelt ist, schlägt sich das auch auf die Abläufe in den Kliniken nieder, sagt Kai-Uwe Eckhardt, Klinikdirektor an der Charité „Die Nicht-Spende ist quasi der Normalzustand“. In Kliniken werde einer möglichen Organspende aktuell nicht immer konsequent nachgegangen.

2. Die Widerspruchslösung ergänzt das geänderte Transplantationsgesetz
Im April 2019 verabschiedete der Bundestag ein geändertes Transplantationsgesetz. Das sollte die Prozesse rund um die Organspende effektiver und transparenter machen. So sollte das Vertrauen der Bevölkerung und des Klinikpersonal nach dem Organspende-Skandal von 2012 wiederhergestellt werden.

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Von 2012 bis 2017 sank die Zahl der Organspender konstant. Erst 2018 stieg sie wieder an. Axel Rahmel, der medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organspende (DSO), ist der Überzeugung, dass das neue Transplantationsgesetz nur in Verbindung mit der doppelten Widerspruchslösung sein volles Potenzial entfalten kann.

3.  Die meisten Deutschen sind für Organspende
Laut einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind 84 Prozent der Deutschen der Organspende gegenüber positiv eingestellt. Aber: Lediglich 36 Prozent haben auch einen Organspendeausweis. Für die Befürworter der doppelten Widerspruchslösung greift diese Regelung die Stimmung in der Bevölkerung am besten auf. Wenn die Mehrheit der Deutschen dafür ist, macht es nach dieser Logik Sinn, dass diejenigen, die keine Organspender wählen wollen, widersprechen müssen.

[Mehr zum Thema: Im Newsblog berichten wir an dieser Stelle über alle Debattenbeiträge der Bundestagsdebatte zur Organspende und das Abstimmungsergebnis]

4.  Es ist moralisch richtig
SPD-Bundestagsabgeordneter Karl Lauterbach kämpft dieser Tage für die doppelte Widerspruchslösung. Für ihn ist sie moralisch vertretbar. Er argumentiert nach Kant: „Das was man von anderen erwartet, muss man selber auch tun. Alle Beteiligten würden Spenderorgane annehmen. Dann muss man auch bereit sein, zu spenden.“

5.  Angehörige sollen entlastet werden
Aktuell müssen Angehörige über die Organspende entscheiden, wenn der Wille des Patienten nicht bekannt ist. Charité-Arzt Eckhardt sagt, dass es für viele eine Überforderung ist, kurz nach der Todesnachricht über eine Organspende zu entscheiden.

„Die Trauer um den Verstorbenen und die Bereitschaft, in dieser Situation anderen zu helfen, ringen miteinander. Viele Ablehnungen erfolgen aus verständlicher Unsicherheit heraus und nicht aus der Überzeugung, dass der Verstorbene eine Organspende nicht gewollt hat.“

Dem stimmt Rahmel von der DSO zu. Kurz nach dem Tod eines geliebten Menschen, „will man nicht auch noch über etwas entscheiden müssen, von dem man nicht sicher ist, wie derjenige es sich gewünscht hätte.“ Die doppelte Widerspruchslösung sieht deshalb vor, die Angehörigen zwar nach dem Wunsch des Verstorbenen zu fragen, ihnen die Entscheidung aber nicht zu überlassen.

CONTRA:

1. Eingriff in die menschliche Würde
Für die Kirchen ist die Widerspruchslösung der „staatliche Zugriff auf den menschlichen Körper“. Der Vorschlag werfe „erhebliche rechtliche, ethische und seelsorgliche Fragen auf“.  Für Grünen-Chefin Annalena Baerbock ist die Widerspruchsregelung ein Eingriff in die Selbstbestimmung des Einzelnen.

Denn „die Entscheidung berührt die grundlegende Frage, wie wir uns den eigenen Tod vorstellen“, schreibt sie in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

2. Staatlicher Zwang zur Organspende
Kritiker sprechen häufig vom „Zwang zur Organspende“. Eine so tiefgreifende Entscheidung sollte freiwillig und bewusst getroffen werden. Der Staat würde sonst in eine sehr persönliche Entscheidung eingreifen.

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Spahn argumentiert, dass die Widerspruchslösung die Deutschen lediglich dazu zwingt, sich einmal im Leben mit der Organspende auseinanderzusetzen. Wer nicht spenden möchte, kann widersprechen.

Den Vorstand der DSO ärgert die Debatte über die erzwungene Organspende – sie sei polemisch und irreführend. „Ich finde das sehr schade, denn für eine solche Polemik ist das Thema Organspende nicht geeignet. Dafür steht viel zu viel auf dem Spiel – es geht um das Leben von Patienten.“

3. Schweigen ist keine Zustimmung
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats Peter Dabrock sieht in der Widerspruchslösung einen „gefährlichen Paradigmenwechsel“, wie er in einer Stellungnahme für den Bundestag erklärt. Normalerweise sei die Einwilligung eines informierten Patienten „Goldstandard“ . Bei der Widerspruchslösung werde sie einfach umgangen. Dabrock warnt, Schweigen nicht als Zustimmung zu sehen.

4. Angehörige werden übergangen
Während sich Befürworter der Widerspruchslösung auf eine Entlastung der Angehörigen berufen, wirft die Deutsche Stiftung Patientenschutz ein, dass Angehörige die Organspende oft erst ermöglicht. Die Angehörigen sollten nicht zu reinen Vermittlern werden, sondern weiterhin in die Entscheidung miteinbezogen werden.
5.  Kein Garant für mehr Spender
In vielen europäischen Ländern gilt eine Form der Widerspruchslösung. In Spanien, Belgien oder Kroatien gibt es auch eine hohe Anzahl an Organspendern. Die Widerspruchslösung führt allerdings nicht automatisch zu mehr Organspendern.

In Spanien zum Beispiel ist die Organspende Teil des Nationalstolzes. Außerdem sind dort die Abläufe in Kliniken deutlich besser auf die Organspende abgestimmt. Und: Spanische Ärzte dürfen Organe schon nach dem Herz-Kreislauf-Tod entnehmen. In Deutschland geht das erst nach dem Hirntod.

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