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Ein Feuerwehrfahrzeug in der Rettungsgasse.

© Jan Woitas/dpa

Rettungsgasse im Stau: Die Bußgelder dürften deutlich steigen

Wer beim Bilden von Rettungsgassen nicht mittut, muss zahlen. Verkehrsminister Alexander Dobrindt prescht mit drastischen Bußgeldsteigerungen vor - weil er sonst im Bundesrat auf die Nase gefallen wäre.

Diesen Satz sollten sich Autofahrer genau einprägen: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Denn Zuwiderhandeln könnte demnächst teuer werden, weit teurer als bisher. 20 Euro kostet ein Verstoß gegen diese Vorschrift aus der Straßenverkehrsordnung heute noch. Schon bald könnten es 200 Euro sein - allein dafür, dass man in einem Stau (der gar nicht auf einen Unfall zurückgehen muss), das Bilden der Rettungsgasse nicht mitmacht.

Die Verschärfung wird von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) mit seinen Eindrücken aus dem schrecklichen Busunfall auf der A9 in Franken am Montag begründet. Für das Nichtbilden der Rettungsgasse sollen laut Dobrindt neben den 200 Euro auch zwei Strafpunkte im Flensburger Verkehrssündenregister eingetragen werden. Kommt eine Behinderung hinzu, etwa weil ein Rettungswagen oder ein Polizeiauto aufgehalten wird, soll es 240 Euro kosten, zu den zwei Punkten käme dann noch ein Monat Fahrverbot hinzu. 280 Euro soll das Bußgeld ausmachen, wenn eine Gefährdung vorliegt, 320 Euro, wenn es zu einer Sachbeschädigung kommt.

Bisher lag das Bußgeld generell bei 20 Euro – nur wer einem Einsatzfahrzeig in der Rettungsgasse folgte, musste mit einer Buße von 100 Euro rechnen. Liegt ein Vorsatz vor, also keine fahrlässige, sondern eine bewusste Behinderung von Rettungskräften, ist neuerdings eine Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis vorgesehen.

So geht's: Rettungsgasse auf Autobahnen.
So geht's: Rettungsgasse auf Autobahnen.

© Jochen Gebauer/AFP

Die Bundesregierung zieht ihren Entwurf zurück

Ob es freilich der Unfall vom Montag allein war, der Dobrindt zu seinem massiven Schritt veranlasste, ist unklar. Schließlich hatte der Bundesverkehrsminister schon im Mai eine neue Verordnung mit höheren Bußgeldern vorgelegt – in einer Spanne von 55 bis 115 Euro. Diese Verordnung stand im Bundesrat auf der Tagesordnung für die Sitzung an diesem Freitag, und wie es aussah, hätte Dobrindt dort Schiffbruch erlitten. Denn der Innenausschuss der Länderkammer ist mehrheitlich der Meinung, dass die vorgeschlagenen Bußgelder zu gering sind.

Und so standen zwei von Hessen formulierte Länderanträge auf dem Programm, die höhere Strafen verlangten – einmal mit konkreten Summen, und zwar von 105 bis 165 Euro, einmal nur mit dem Verlangen, deutlich höhere Bußgelder zu verlangen. In den Ländern ist man schon länger der Meinung, dass angesichts häufiger Verstöße gegen die Vorschriften zur Rettungsgasse die Bußen zu gering sind.

Einer der beiden Anträge hätte eine Mehrheit bekommen. Daher zog die Bundesregierung am Mittwoch ihren Verordnungsentwurf zurück - er wird also am Freitag nicht mehr abgestimmt. Eine neue Verordnung kann wegen der Sommerpause in der Länderkammer frühestens am 22. September beschlossen werden.

Nicht nur Strafandrohungen sollen helfen

Die nun von Dobrindt genannten höheren Bußgelder stoßen bei den Ländern auf Zustimmung. Aus dem bayerischen Innenministerium heißt es, die Stoßrichtung werde geteilt. Und der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) legte am Mittwoch einen eigenen Antrag vor, in dem die Staffelung der Bußgelder von 200 bis 500 Euro reicht. Auf was auch immer sich Bund und Länder demnächst verständigen, ein Verstoß gegen die Vorschriften für Rettungsgassen wird wohl teurer werden.

Da mehrere Länder ankündigen, mehr Kontrollen in Staus durchführen zu wollen, ist die Gefahr, auch tatsächlich bezahlen zu müssen, gar nicht mehr so gering. Allerdings haben Pistorius oder auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) angekündigt, die Aufklärung der Autofahrer zu verstärken und nicht nur mit Strafandrohungen eine Besserung zu erreichen.

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