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Parteilogo der AfD.

© dpa/Carsten Koall

Update

„Die Demokratie wurde bereits einmal abgeschafft“: Abgeordnete veröffentlichen Antrag für AfD-Verbotsverfahren

In einer gemeinsamen Mitteilung werben Parlamentarier für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Der vorliegende Gruppenantrag soll frühestens Mitte November in den Bundestag kommen.

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Abgeordnete mehrerer Fraktionen haben ihren Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Bundestag veröffentlicht. In einer am Donnerstag verschickten gemeinsamen Mitteilung werben einzelne Parlamentarier und Parlamentarierinnen von SPD, CDU, Grünen, Linken sowie Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) um Unterstützung für die Initiative. Die Verantwortung der demokratischen Abgeordneten gebiete es, eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen, heißt es in dem Antrag.

„In Deutschland wurde bereits einmal mit demokratischen Mitteln die Demokratie abgeschafft und unser Kontinent ins Verderben gestürzt“, erklärte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge. Deswegen müsse man alles dafür tun, dass das nie wieder passieren könne.

Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz sagte: „Es gilt zu verhindern, dass nach der furchtbaren Herrschaft der Nationalsozialisten eine in großen Teilen rechtsextreme und völkische Partei in Deutschland wieder mächtig wird.“

Der vorliegende Gruppenantrag soll frühestens Mitte November in den Bundestag eingebracht werden. „Wir werden mindestens noch die nächste Sitzungswoche weitere Unterstützer-Unterschriften sammeln und dann einbringen“, sagte Initiator Marco Wanderwitz (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Es werde kein Antrag im Bundestag gestellt, der keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit habe.

Neues AfD-Gutachten

Der Bundestag kommt zur nächsten Sitzungswoche vom 4. bis 8. November zusammen und danach vom 11. bis 15. November. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Montag angekündigt, in den nächsten zweieinhalb Monaten ein neues Gutachten zur AfD vorzulegen.

Das könnte die Unterstützung für einen Verbotsantrag auch bei der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion deutlich vergrößern, sagte Wanderwitz. „Es gilt, die Dynamik zu nutzen, die durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entstehen würde.“

Wir sehen seit Jahren, dass die AfD rechtsextrem ist, sich auch weiter radikalisiert, wie sie unsere freiheitliche demokratische Grundordnung aushöhlt, verächtlich macht, mit dem Ziel, sie abzuschaffen.

Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas 

Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas befürwortet den Gruppenantrag ebenfalls. „Es ist höchste Zeit, die AfD durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen“, sagte die CDU-Politikerin Zeit Online. „Wir sehen seit Jahren, dass die AfD rechtsextrem ist, sich auch weiter radikalisiert, wie sie unsere freiheitliche demokratische Grundordnung aushöhlt, verächtlich macht, mit dem Ziel, sie abzuschaffen.“

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. (epd, dpa)

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