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Verfassungsgerichts-Urteil: Die Tornados dürfen starten

Deutschlands Sicherheit wird künftig auch von sechs Bundeswehr-Tornados am Hindukusch verteidigt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag der Links-Fraktion gegen die Entsendung der Jets ab.

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Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für den Einsatz deutscher Tornados in Afghanistan vorerst freigemacht. Einen Eilantrag der Linksfraktion im Bundestag lehnte das Karlsruher Gericht ab. Allerdings wird der Zweite Senat am 18. April über die zugleich eingelegte Organklage verhandeln. Die Fraktion wollte die Entsendung von sechs Aufklärungsflugzeugen, die Mitte April abgeschlossen sein soll, durch eine einstweilige Anordnung in letzter Minute stoppen lassen.

Zu den Erfolgsaussichten der Klage äußerte sich das Gericht nicht. Der Linksfraktion drohe kein schwerer Nachteil, wenn sie bis zu einer Entscheidung über die eigentliche Klage abwarten müsse. Sollte es, wie es in der Klage heißt, tatsächlich zu einer schleichenden Umwandlung des Nato-Vertrags von einem Verteidigungsbündnis in ein "offensives Bündnis für globale Interventionen" gekommen sein, dann wäre diese Entwicklung jedenfalls nicht irreversibel, argumentierten die Karlsruher Richter. Die Bundesregierung wäre dann verpflichtet, "einer solchen unzulässigen Fortentwicklung des Nato-Vertrags entgegenzuwirken".

Gauweiler und Wimmer endgültig gescheitert

Zugleich wiesen die Richter eine ähnlich gelagerte Organklage der beiden Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) aus formalen Gründen endgültig ab. Einzelne Abgeordnete könnten nicht stellvertretend Rechte des Bundestags geltend machen, hieß es in der Begründung. Vor gut zwei Wochen war bereits ihr Eilantrag gescheitert.

Mit ihrer Klage macht die Linksfraktion eine Verletzung der Rechte des Bundestags geltend. Durch weltweite Kriseninterventionen wie bei der Isaf-Mission in Afghanistan sei der Nato-Vertrag derart ausgedehnt worden, dass dies mit dem deutschen Zustimmungsgesetz von 1955 nicht mehr vereinbar sei. Auch die widerspruchslose Übernahme des präventiven Verteidigungskonzepts, das die USA gegen das geltende Völkerrecht für sich in Anspruch nähmen, stelle einen schweren Verstoß gegen den ursprünglichen Inhalt des Nato-Vertrags dar. Der Bundestag habe nie über einen solch grundlegenden Wandel abgestimmt.

Verlegung der Jets beginnt am 9. April

Die sechs Luftwaffenjets sollen unter anderem "restriktiv" ausgewählte Bilder von Taliban-Stellungen für Angriffe der im Süden Afghanistans kämpfenden Internationalen Schutztruppe Isaf liefern. An Kampfeinsätzen sollen sie sich nicht beteiligen, obwohl sie auch dafür ausgerüstet sind. Der Bundestag hatte dem Einsatz am 9. März zugestimmt.

Die Planungen der Regierung für die Tornado-Mission wurden unterdessen fortgesetzt. Der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums sagte, mit der Verlegung der Flugzeuge werde wie geplant am kommenden Montag begonnen. Die Jets würden dann am 9. April der Nato unterstellt. (tso/ddp)

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