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Die Leipziger Straße - noch ohne Diesel-Fahrverbot.

© Paul Zinken/dpa

Fahrverbote in Berlin: Diesel müssen draußen bleiben - aber nur zum Teil

Am Dienstag hat das Berliner Verwaltungsgericht Fahrverbote auf Berliner Straßen verhängt. Für deren Umsetzung hat der Senat nicht viel Zeit.

In Berlin wird es ab Mitte 2019 auf besonders von Dieselabgasen belasteten Straßen und Straßenabschnitten Fahrverbote für ältere Pkw und Lastwagen geben. Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete am Dienstag den Senat, bis Ende März 2019 den Luftreinhalteplan entsprechend fortzuschreiben. Die Fahrverbote für Diesel- Pkw und -Lkw der Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 5 seien anschließend innerhalb von zwei bis drei Monaten umzusetzen.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die sich aber nur teilweise durchsetzen konnte. Sie hatte ursprünglich Fahrverbote in der gesamten Umweltzone gefordert, diese Klage aber im Verfahren zurückgenommen. Einschränkungen wird es zunächst für elf Streckenabschnitte auf acht Straßen geben, unter anderem auf der Leipziger Straße und der Friedrichstraße. Der Senat muss zudem Maßnahmen für weitere 120 Straßenabschnitte in einer Gesamtlänge von 15 Kilometern prüfen. Das Gericht ließ eine Berufung zu.

Fahrverboten - "die einzig wirksame Maßnahme"

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts begründete ihre Entscheidung mit der mangelhaften Wirksamkeit der bislang vom Berliner Senat ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel. Es gebe keinen vernünftigen Zweifel daran, dass Fahrverbote die einzig wirksame Maßnahme gegen die Belastung seien, sagte Richter Hans-Ulrich Marticke – selbst, wenn man die optimistischsten Annahmen über die künftige Entwicklung anderer Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen zu Grunde lege. Der Einschätzung des Landes Berlin, Verbote dürften nur als allerletztes Mittel angewendet werden, folgte der Richter nicht. „Wenn keine anderen Maßnahmen greifen, dann helfen auch weitere Messungen nicht.“

Der Senat hat eine "Pflicht zur Prüfung"

Der Richter verwies in der Verhandlung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach seien die Behörden verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit Schadstoff-Grenzwerte „schnellstmöglich“ eingehalten werden. Ein Aufschub, etwa, um die Wirkungen von Tempo- 30-Zonen abzuwarten, sei bei zwingend notwendigen Maßnahmen rechtlich nicht möglich. Eine EU-Richtlinie, die Grenzwerte bei Stickoxiden einzuhalten, gelte seit Anfang 2010. Es sei „zeitlich das Ende der Fahnenstange“ erreicht, sagte Marticke.

Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Senat, für die Prüfung von Fahrverboten die Stickoxidbelastung in der Stadt genauer und umfassender zu messen. Auch dort könnte es Fahrverbote geben. Der Senat habe hier eine „Pflicht zur Prüfung“. Außerdem müsse der Luftreinhalteplan für Berlin nach 2019 fortgeschrieben werden. „Heute ist nicht das Ende aller Tage“, sagte Richter Marticke.

Verkehrssenatorin: Berlin ist gut auf das Urteil vorbereitet

Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH, begrüßte das Urteil. „Das ist ein guter Tag für die saubere Luft in Berlin.“ Jetzt sei eine schnelle Umsetzung wichtig, um den Berlinerinnen und Berlinern Klarheit zu geben. Das Urteil zeige, dass die Bundesregierung mit ihrem Dieselkonzept gescheitert sei.

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) erklärte, auch in Berlin müssten Fahrverbote zum Schutz der Gesundheit verhängt werden. Hierfür seien die Bundesregierung und die Automobilindustrie verantwortlich. Berlin sei gut auf das Urteil vorbereitet. Die bisherigen Schritte hätten dazu geführt, dass zonenbezogene Fahrverbote vom Gericht als nicht notwendig erachtet wurden.

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