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Ermittler durchsuchen Büros: Bundestag hebt Immunität des AfD-Abgeordneten Krah auf
Der Verdacht gegen den umstrittenen rechten Politiker wiegt schwer: Es geht um mögliche Zahlungen aus China und Geldwäsche. Nach dem Beschluss starteten Durchsuchungen bei Maximilian Krah.
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Seit längerem schwelt die Causa Maximilian Krah – nun darf die Polizei bei ihm durchsuchen und Unterlagen beschlagen: Die Immunität des AfD-Abgeordneten ist am Donnerstag aufgehoben worden. Das hat der Bundestag „mit den Stimmen aller Fraktionen“ beschlossen, wie das Parlament mitteilte, also auch mit den Stimmen aus Krahs AfD-Fraktion. „Damit genehmigte das Parlament den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse“, heißt es.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) unterbrach für die kurzfristige Abstimmung eine Debatte über ein Pflegegesetz. Klöckner nannte den Namen des Betroffenen nicht, er geht aber aus dem Dokument des Bundestags zum Vorgang hervor.
Hintergrund sind Vorwürfe gegen Krah wegen Bestechlichkeit als EU-Abgeordneter und der Vorwurf der Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Krah hatte bereits im Mai bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn angestrebt werde. Der AfD-Politiker bestreitet die Vorwürfe.
Krah will sich gegen „Einschüchterung wehren“
Der „Bild“ sagte der 48-Jährige am Donnerstag zu der Entscheidung: „Das war zu erwarten.“ Das Verfahren entbehre jeder Grundlage. Via X kritisierte Krah: „Die Vorwürfe sind absurd, konstruiert und rein politisch motiviert. Die Durchsuchung meines Büros ist der Versuch einer Einschüchterung, gegen den ich mich wehren werde.“
Im Anschluss an den Beschluss wurden Büroräume Krahs im Deutschen Bundestag in Berlin sowie Wohn- und Geschäftsräume in Dresden und – mit Unterstützung von Eurojust und der belgischen Justiz – in Brüssel durchsucht, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden der Agentur dpa zufolge mitteilte. Die Durchsuchungen waren vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet worden.

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Staatsanwaltschaft Dresden initiierte Immunitätsaufhebung
Zuständig für das Verfahren, um das es dabei geht, ist demnach die Staatsanwaltschaft Dresden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte im Mai ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen gegen Krah eröffnet. Sie wolle deshalb die Immunität des heutigen Bundestagsabgeordneten aufheben lassen, teilte die Behörde damals mit.
Die Tatvorwürfe beziehen sich den Angaben zufolge auf seine frühere Mandatstätigkeit als Europaabgeordneter. Die Behörde will nun ermitteln, ob „genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist.“
Grund für die Ermittlungen sind Geldflüsse aus einem Firmengeflecht von Krahs ehemaligem Assistenten Jian G. Bei den Ermittlungen im Fall Jian G. stießen die Fahnder dem „Spiegel“ zufolge auf verdächtige Zahlungen, die an zwei Anwaltskanzleien gingen, für die Krah früher tätig war. Den Ermittlungsakten zufolge sollen von April 2019 bis Dezember 2022 mehr als 50.000 Euro geflossen sein.
Krahs Ex-Mitarbeiter Jian G. – ein Spion für China?
Krah, so heißt es demnach in den Akten, sei von seinem Mitarbeiter laufend mit Geld versorgt worden. Dabei seien die beiden bemüht gewesen, die Zahlungen mithilfe von Scheinrechnungen zu verschleiern. 15.000 Euro sollen von drei Firmen in China geflossen sein, Zehntausende weitere Euro von Firmen mit Sitz in Deutschland.
Krahs ehemaliger Mitarbeiter im EU-Parlament steht unter Spionageverdacht. Er soll für den chinesischen Dienst Informationen zu Beratungen und Entscheidungen des Europäischen Parlaments gesammelt haben. Dazu soll er sich mehr als 500 Dokumente beschafft haben, darunter waren auch einige als besonders sensibel eingestuft. Auch soll er Informationen über führende AfD-Politiker gesammelt und chinesische Dissidenten ausgespäht haben.
Was droht Krah bei einer Verurteilung?
Die Bundesanwaltschaft schätzt den Fall als „besonders gravierend“ ein. Im Falle einer Verurteilung drohen dem ehemaligen Mitarbeiter von Krah bis zu zehn Jahre Haft. In dem Prozess sind bis Ende September sieben weitere Verhandlungstermine angesetzt.
Die Aufhebung der Immunität und insbesondere die Durchsuchung der Büro- und Privaträume von Herrn Krah sind ein schwerwiegender Vorgang.
Alice Weidel und Tino Chrupalla, AfD-Co-Vorsitzende
Krah hatte in der Vorwoche als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit oder der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischen Partei gewusst zu haben. Bei einer Frage zu möglichen Zahlungen des Angeklagten an ihn machte Krah Gebrauch von seinem diesbezüglichen Zeugnisverweigerungsrecht.
Was sagt die AfD-Spitze zu den Vorwürfen?
Die Co-Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel und Tino Chrupalla, schrieben in einer gemeinsamen Mitteilung: „Die Aufhebung der Immunität und insbesondere die Durchsuchung der Büro- und Privaträume von Herrn Krah sind ein schwerwiegender Vorgang.“

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Die AfD-Fraktion erwarte daher „einen raschen Abschluss der Ermittlungen sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse“.
Krah sorgt mit als provozierend empfundenen Äußerungen auch AfD-intern immer wieder für Debatten. Für die Europawahl 2024 war er als Spitzenkandidat aufgestellt worden – trotz kaum verhohlener Skepsis der AfD-Bundesspitze. Kurz vor dem Wahltag löste Krah mit verharmlosenden Äußerungen über die SS der Nazis Empörung aus. Krah wurde von der AfD-Spitze um Weidel vom Wahlkampf suspendiert, die AfD-Delegation im Europaparlament schloss ihn aus ihren Reihen aus.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurde die Immunität mehrerer AfD-Bundestagsabgeordneter aufgehoben. Zu ihnen gehört der brandenburgische Abgeordnete Hannes Gnauck wegen eines Disziplinarverfahrens bei der Bundeswehr.
Immunitätsaufhebung – Krah nicht der erste AfD-Politiker
Gnauck soll während seiner Zeit bei der Truppe gegen Asylbewerber und Ausländer gehetzt haben. Er war Vorsitzender der inzwischen aufgelösten „Jungen Alternative“, der Jugendorganisation der AfD, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden war.
Auch die Immunität von Petr Bystron wurde aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt war er noch Abgeordneter im Bundestag. Inzwischen ist er ins Europäische Parlament gewechselt, auch dort wurde seine Immunität inzwischen aufgehoben. In Bystrons Fall geht es um den Verdacht der Geldwäsche und der Bestechlichkeit.
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