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Ein mutmaßlicher Rechtsterrorist der Gruppierung „Revolution Chemnitz“ wird abgeführt.

© Christoph Schmidt/dpa

Bundesanwalt Frank warnt: „Es gibt eine Radikalisierung im rechtsextremistischen Bereich“

Generalbundesanwalt Frank spricht über rechte Gruppierungen wie die „Revolution Chemnitz“, Lehren aus dem NSU-Skandal und das Amri-Attentat in Berlin.

Von Frank Jansen

In Neuseeland hat der Rechtsextremist Brenton Tarrant 50 Muslime erschossen. Wie gefährlich ist rechtsextremer Terror derzeit in Deutschland?

Wir  haben in Deutschland gewaltbereite rechtsextremistische Gruppen, die gut vernetzt sind und ihre Mitglieder schnell mobilisieren können. Die Gruppierung „Revolution Chemnitz“ ist ein Beispiel dafür. Gleichzeitig müssen wir aber auch immer im Blick haben, ob es rechte Einzeltäter gibt, wie beispielsweise Brenton Tarrant in Neuseeland oder Anders Breivik in Norwegen. Ein Terrorist, der mit abgrundtiefem Hass willkürlich Menschen auswählt und tötet.

Nimmt die Gefahr rechtsextremen Terrors noch zu? Das BKA spricht von 33 rechten Gefährdern, das ist ein Drittel mehr als 2016...

Wir beobachten eine zunehmende Radikalisierung im rechtsextremistischen Bereich. Verbal, aber auch bei der Gewaltbereitschaft. Das schlägt sich auch bei der Anzahl der terroristischen Gefährder nieder.

Wie viele Verfahren führt die Bundesanwaltschaft aktuell wegen des Verdachts auf rechten Terror?

Die Zahl der Verfahren wegen rechtsextremem Terrorismus bewegt sich gut im zweistelligen Bereich. Da geht es um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie um Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Die Terrorzelle ,Revolution Chemnitz’ hatte sich nach den rassistischen Ausschreitungen  vom Spätsommer in der Stadt gebildet und plante einen Anschlag zum 3. Oktober 2018, dem Jahrestag der Wiedervereinigung. Wann ist eine Anklage zu erwarten?

Der Fall „Revolution Chemnitz“ ist für die Bundesanwaltschaft im Bereich Rechtsterrorismus eines der bedeutendsten Verfahren, die wir gegenwärtig führen. Acht  Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft. Derzeit werden noch Beweismittel ausgewertet. Ich rechne damit, dass wir die Ermittlungen im nächsten Vierteljahr abschließen können.

Mit einer Anklage?

Das werden wir sehen. Wir haben gegen acht Beschuldigte einen dringenden Tatverdacht, der durch die bisherigen Ermittlungen nicht entkräftet worden ist.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt auch wegen Terrorverdachts gegen die Gruppierungen ,Nordadler’ und ,Aryans’ sowie gegen eine Vereinigung von Reichsbürgern aus Thüringen. Wird auch hier der Tatverdacht stärker?

Die Ermittlungen dauern nach wie vor an, aber wir haben in diesen Fällen bislang keinen dringenden Tatverdacht. Vor dem Oberlandesgericht Dresden läuft derzeit die Hauptverhandlung gegen zwei weitere mutmaßliche Mitglieder der „Oldschool Society“. Der erste Prozess gegen die vier Gründungsmitglieder endete mit Haftstrafen.

Im spektakulären Fall des Bundeswehr-Oberleutnants Franco A. hat die Bundesanwaltschaft Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben. Der Offizier soll Anschläge geplant haben, unter anderem auf den früheren Bundesjustizminister Heiko Maas. Außerdem gab sich Franco A. als syrischer Flüchtling aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Anklage aber nicht zugelassen. Sie haben Beschwerde eingelegt. Wie geht es weiter?

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Mitte vergangenen Jahres das Verfahren unter anderen nur wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und wegen Betruges eröffnet und das Verfahren an das Landgericht Darmstadt abgegeben. Dagegen haben wir sofortige Beschwerde eingelegt. Wir sind weiterhin überzeugt, dass Franco A. vorhatte, einen Anschlag zu begehen. Der Bundesgerichtshof hat noch nicht abschließend entschieden. Bis dahin kann auch das Landgericht Darmstadt  nicht tätig werden.

Franco A. soll in Kontakt gestanden haben zum Netzwerk ,Uniter’, dem aktive und ehemalige Elitesoldaten und Polizisten angehören sollen. Es gibt Medienberichte, Uniter habe eine  rechte Schattenarmee gebildet. Welche Erkenntnisse hat die Bundesanwaltschaft?

Dafür haben wir bislang keine strafrechtlich relevanten Anhaltspunkte.

Was wird aus den noch anhängigen Verfahren im NSU-Komplex?

Wir ermitteln nach wie vor gegen neun namentlich bekannte Beschuldigte. Der Verdacht war aber bislang nicht so belastbar, dass es für einen Haftbefehl oder gar eine Anklage gereicht hätte.

Sie führen im NSU-Komplex auch noch ein Verfahren gegen Unbekannt…

Das Urteil des Oberlandesgerichts München gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte bedeutet für uns keinen Schlussstrich. Auch für uns sind Fragen offengeblieben, wie beispielsweise: Woher stammen die ganzen Waffen? Gab es vor Ort bei den Anschlägen Personen, die Hinweise gegeben oder etwas ausgekundschaftet haben? Daher führen wir unser Strukturverfahren weiter – auch wenn wir bislang keine strafrechtlich fassbaren Hinweise auf weitere mögliche Mittäter haben. Wir machen da den Aktendeckel nicht zu. Wenn wir neue Anhaltspunkte haben, dann werden wir denen auch nachgehen.

Wie hat sich Ihr Blick nach dem NSU-Schock auf rechtsextremen Terror verändert?

Die Bundesanwaltschaft hat sich strategisch neu aufgestellt. Wir sind deutlich enger vernetzt mit den anderen Behörden, dem Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern, dem Verfassungsschutz. Wir führen regelmäßig Regionalkonferenzen mit den Staatsanwaltschaften und Polizeien der Länder durch, dieses Jahr geht es in die „dritte Runde“, und wir haben zudem ein Ansprechpartnernetz mit den Generalstaatsanwaltschaften der Länder etabliert. Dadurch sind wir heute an konkreten Verdachtslagen sehr viel „dichter dran“ und haben die Entwicklung des rechtsextremistischen Terrorismus sehr viel breiter im Blick. Das ist wichtig. Denn Rechtsextremismus kommt nicht aus dem „Nichts“, er hat seinen Nährboden im vermeintlich ,Kleinen‘,  wie beispielsweise Sachbeschädigungen, Hakenkreuzschmiereien, Angriffen auf jüdische Friedhöfe oder Körperverletzungen.

Der härteste rechtsextreme Terrorakt in der Bundesrepublik ist Jahrzehnte her und doch bis heute nicht vollständig aufgeklärt, der Anschlag vom September 1980 auf das Oktoberfest in München. Vor vier Jahren hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufgenommen. Gibt es Erkenntnisse, dass der Bombenleger Gundolf Köhler doch kein Einzeltäter war?

Die Ermittlungen laufen noch. Ich gehe aber davon aus, dass wir in diesem Jahr Ergebnisse liefern können.

Von einem islamistischen Angriff blieb Deutschland im vergangenen Jahr verschont. Hat sich die Gefahrenlage verändert?

Deutschland ist als Teil des Westens weiterhin eines der Feindbilder islamistischer Terroristen. Die beiden großen Terrororganisationen, der IS und Al Qaida, rufen immer wieder zu Anschlägen in Europa auf. Damit bleibt auch Deutschland eines der Anschlagsziele. Das zeigen nicht zuletzt die Festnahmen Anfang des Jahres in Schleswig-Holstein.  Nach unseren Erkenntnissen hatten sich die Beschuldigten entschlossen, in Deutschland einen Anschlag zu verüben. Sie begannen bereits mit ersten Vorbereitungen.

Peter Frank (50) ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.
Peter Frank (50) ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

© Federico Gambarini/dpa

Wie viele Verfahren gegen islamistische Terrorverdächtige sind bei der Bundesanwaltschaft anhängig?

Derzeit sind das rund 250 Verfahren. Allein in diesem Jahr haben wir schon rund 100 Verfahren mit Bezug zum Islamismus neu eingeleitet.

Im vergangenen Jahr hatte die Bundesanwaltschaft insgesamt 1200 Terrorverfahren eingeleitet, die meisten gegen Islamisten. Wie kommt es, dass jetzt nur 250 anhängig sind?

In einigen Verfahren haben wir Anklage erhoben, in anderen hat sich der Tatverdacht nicht erhärten lassen und wieder andere haben wir wegen minderer Bedeutung in die Länder abgegeben. Aber lassen Sie mich eines ganz klar sagen: Jedes dieser 250 Verfahren ist eines zu viel! Denn in jedem Verfahren haben wir Verdachtsmomente für eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder aber für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Wir sollten nicht den Fehler begehen und die Bedrohungslage an der Anzahl der Verfahren zu bemessen.

Dominieren bei den Terrorverfahren weiterhin die mit Bezug zum „Islamischen Staat“?

Das Bild ist differenziert. Es gibt eine wachsende Anzahl von Verfahren mit Bezug zu afrikanischen Terrorgruppen wie der somalischen Al-Shabaab-Miliz, die mit Al Qaida verbündet ist. Und nach wie vor geht es in vielen Verfahren um afghanische Taliban.

Kann die Bundesanwaltschaft jedem Verdacht auf Kriegsverbrechen von Islamisten nachgehen? Es gab kürzlich eine Medienmeldung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe in den vergangenen fünf Jahren mehrere tausend Hinweise gegeben, doch dann seien nur 129 Verfahren eingeleitet worden…

Wir gehen jedem Verdacht auf Kriegsverbrechen nach, wenn wir den Eindruck haben, da könnte was dran sein. Die Zahl der substanziellen Fälle ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Deshalb habe ich im Oktober 2018 den Bereich Völkerstrafrecht aufgestockt und ein zweites Referat eingerichtet. Jetzt befassen sich zwölf Kolleginnen und Kollegen mit Verstößen gegen das Völkerstrafrecht, vor drei Jahren waren es noch sechs.

Sie haben Anfang März Anklage gegen den Tunesier Sief Allah H. und seine Frau Jasmin erhoben. Die beiden sollen 2018 in Köln einen Anschlag mit dem biologischen Kampfstoff Rizin vorbereitet haben. Wie gefährlich war der Plan?

Den beiden war es gelungen, mehr als 80 Milligramm reines Rizin zu herzustellen. Das setzt schon gewisse technische Fähigkeiten voraus. Sie hatten sich zudem Komponenten für einen Sprengsatz besorgt, wie beispielsweise Metallkugeln, um eine starke Splitterwirkung zu erreichen. Daher gehen wir davon aus, dass Sief Allah H. und seine Frau in der Lage gewesen wären, einen funktionstüchtigen Sprengsatz zu bauen. Andererseits war der Sprengsatz noch nicht fertig. Und wir haben auch keine Erkenntnisse, dass die beiden schon einen konkreten Anschlagsort und ein konkretes Anschlagsdatum ins Auge gefasst hatten.

Wurde das Ehepaar vom IS gesteuert?

Sie hatten Kontakt zu Personen, die dem dschihadistischen Spektrum zuzuordnen sind. Dabei ging es aber vor allem darum, die Expertise zur Herstellung von Rizin und zum Bau eines Sprengsatzes zu erlangen.

Auch in einem weiteren spektakulären Fall gibt es jetzt eine Anklage der Bundesanwaltschaft. Magomed-Ali C., ein ehemaliger Kumpan des Berliner Attentäters Anis Amri, soll 2016 einen Anschlag mit dem hochexplosiven TATP vorbereitet haben. Magomed-Ali C. wurde im August 2018 in Berlin festgenommen, das TATP aber nicht gefunden. Besteht also weiterhin die Gefahr eines Anschlags mit dem Sprengstoff?

Bei den Durchsuchungen ist das TATP nicht gefunden worden.  TATP ist hoch reaktiv. Man muss daher sehr vorsichtig damit umgehen. Der Verbleib des TATP ist aber letztlich unklar geblieben.

Ein weiterer Kumpan von Amri, der Tunesier Bilel Ben Ammar, wurde im Februar 2017 aus der Untersuchungshaft in Berlin herausgeholt und in sein Heimatland abgeschoben. Obwohl das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen ihn wegen des Verdachts der Mittäterschaft beim Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz noch lief. Ben Ammar hatte sich mit Amri am Abend vor dessen Anschlag in einem Berliner Restaurant getroffen. Außerdem stand im Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen eines anderen Delikts, Ben Ammar könne nicht mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Warum haben Sie trotzdem der Abschiebung zugestimmt?

Jede Staatsanwaltschaft hat das vor dem Hintergrund ihrer Ermittlungen zu beurteilen. Wir hatten nur einen Anfangsverdacht gegen Ben Ammar und keinen Haftbefehl. Der Verdacht der Teilnahme am Anschlag von Anis Amri war vage und es zeichnete sich bereits Anfang 2017 ab, dass er sich nicht zu einem dringenden Tatverdacht wird erhärten lassen. Unsere weiteren Ermittlungen haben das bestätigt. Das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen Ben Ammar wurde im Oktober 2017 eingestellt. Vor diesem Hintergrund sind wir der Entscheidung der Zentralen Ausländerbehörde in Sachsen nicht entgegen getreten und haben der Abschiebung zugestimmt. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, für die er wegen Sozialleistungsbetruges in Untersuchungshaft saß, hat das in ihrem Verfahren ebenfalls getan.

Welche Ermittlungsverfahren sind bei Ihnen heute noch zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz anhängig?

Wir führen ein Verfahren gegen die Person, mit der Anis Amri bis zuletzt, sogar noch aus dem gekaperten Lkw heraus, über einen Chat in Kontakt stand. Wir meinen zu wissen, wer die Person ist, aber nicht, wo sie steckt. Und selbstverständlich gehen wir weiterhin der Frage nach, ob Anis Amri bei seinem Attentat vom 19. Dezember 2016 Mittäter oder Gehilfen hatte und ob Dritte von seinem Anschlagsvorhaben wussten. Daher werden die Ermittlungen auch  weiterhin gegen „unbekannt“ geführt.

Wie geht die Bundesanwaltschaft mit dem Problem der im Nordosten Syriens von den Kurden gefangengenommen deutschen IS-Dschihadisten um?

Nach unseren Erkenntnissen handelt es sich um eine mittlere zweistellige Zahl von Männern und Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Zahl ändert sich aber nahezu täglich, Tendenz steigend. Gegen ein Drittel dieser Personen bestehen Haftbefehle, vor allem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Die anderen Dschihadisten können zurück nach Deutschland und müssen keine Strafverfolgung befürchten?

Sie könnten - zumindest derzeit - nicht sofort festgenommen werden. Das heißt aber nicht, dass sie keine Strafverfolgung befürchten müssen.

Wie viele Verfahren führen Sie gegen die im Irak inhaftierten deutschen Frauen, die beim IS gewesen sein sollen?

Das sind knapp zehn, gegen einige von ihnen haben wir Haftbefehle. Das Bundeskriminalamt hat einige der Frauen bereits vernommen. Wir haben Erkenntnisse gewonnen, was die Frauen beim „IS“ getan haben, aber auch über ihre Reisewege. Irakische Gerichte haben einige der Frauen wegen Mitgliedschaft beim IS verurteilt, aber nicht alle. Zum Teil ging es auch um Verstöße gegen Einreisevorschriften.

Ab wann ist für die Bundesanwaltschaft eine Frau, die alleine oder mit ihrem Mann zum IS gegangen ist, Mitglied einer terroristischen Vereinigung?

Das war ein völlig neues Rechtsproblem. Die Frage war, ob auch schon das „normale“ alltägliche Leben im Herrschaftsgebiet des IS strafrechtlich eine Mitgliedschaft in der Terrororganisation nach sich zieht, ob sich also auch diejenige Frau, die in das Herrschaftsgebiet des IS ausreist, um dort zu leben, möglicherweise um dort einen Kämpfer zu heiraten und eine Familie zu gründen, automatisch ein Mitglied des IS ist. Wir waren der Auffassung „Ja“, weil diese Frauen die Terrororganisation von innen heraus stärken. Wir haben diese Rechtsauffassung an den Bundesgerichtshof herangetragen, indem wir Haftbefehle beantragt haben. Der BGH ist uns aber in diesem Punkt nicht gefolgt. Er fordert ein darüber hinausgehendes Engagement für die Terrororganisation. In Fällen, in denen Frauen beispielsweise über das Internet Propaganda für den IS betrieben haben, Waffen oder Sprengstoffgürtel besaßen oder bei der Religionspolizei waren, haben wir Haftbefehle wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bekommen. Aber auch in einem Fall, in dem eine Frau ein Haus bezogen hatte, deren Bewohner zuvor vom IS vertrieben worden waren, haben wir beim BGH einen Haftbefehl erwirkt. Die Beschuldigte steht in Verdacht, sich durch den Bezug des Hauses nach dem Völkerstrafgesetzbuch wegen Plünderung strafbar gemacht zu haben. Diese Plünderung ist dann wiederum eine Betätigung als Mitglied einer terroristischen Vereinigung.

Wen halten Sie für gefährlicher? Den IS, der gerade seine letzten Territorien verliert, oder Al Qaida, das nie über Jahre hinweg ein größeres Gebiet halten konnte?

Sie bleiben beide gefährlich. Wir müssen davon ausgehen, dass der IS zu seinen Anfängen zurückkehren und zukünftig wieder asymmetrisch vorgehen wird. Al Qaida hat weiterhin den globalen dschihadistischen Ansatz und ist vor allem im Nahen Osten und in Afrika präsent.

Zeitungsausschnitt mit dem Bild des von der RAF entführten Hanns Martin Schleyer.
Zeitungsausschnitt mit dem Bild des von der RAF entführten Hanns Martin Schleyer.

© picture alliance / UPI/upi/dpa

Linksextremer Terror scheint seit der Selbstauflösung der Roten Armee Fraktion 1998  weniger gefährlich zu sein als militanter Rechtsextremismus und Islamismus. Andererseits sind viele Morde der RAF nicht aufgeklärt. Welche Verfahren führt die Bundesanwaltschaft heute noch?

Wir führen derzeit noch 20 Ermittlungsverfahren zu Taten der RAF. Schwerpunkt sind die Anschläge der so genannten dritten Generation. Das betrifft unter anderem die Ermordung von  Treuhandchef Detlev Rohwedder 1991 und von Alfred Herrhausen 1989, damals Sprecher des Vorstands der Deutschen Bank. Wir ermitteln auch noch zur Entführung und Ermordung von Hanns-Martin Schleyer 1977. In diesem Zusammenhang fahnden wir immer noch mit Haftbefehl nach Friederike Krabbe, sie ist weiterhin flüchtig.

Nicht zu fassen sind auch die RAF-Leute Daniela Klette, Burkhard Garweg und Ernst-Volker  Staub. Wieso kommen die Sicherheitsbehörden diesen Leuten nicht auf die Spur?

Wenn wir das wüssten, dann hätten wir sie! Gemeinsam mit dem BKA und dem LKA Niedersachsen sind wir alles durchgegangen, neue Hinweise, alte Hinweise, aber bislang ohne Erfolg.

Was müsste generell bei der Terrorabwehr verbessert werden?

Die Strafverfolgung hat sich im Bereich der Terrorismusbekämpfung in den letzten Jahren signifikant weiter entwickelt. Die Bundesanwaltschaft ist deutlich früher in die Arbeit und Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden eingebunden. Aber wir müssen uns auch zukünftig technisch und rechtlich weiterentwickeln. Die Einführung des 5G-Mobilfunknetzes wird ein Quantensprung. Die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sollten in der Lage sein, da mithalten zu können.

Sie sind jetzt dreieinhalb Jahre Generalbundesanwalt. Wie kommen Sie damit zurecht, sich immer wieder mit terroristische Gewalt befassen zu müssen?

Die schrecklichen Bilder lassen mich natürlich nicht kalt. Was ich nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz gesehen habe, das ging mir schon sehr nahe. Aber als Strafverfolger muss ich damit professionell umgehen können. 

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