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EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger.

© Wiktor Dabkowski/dpa

EU-Haushalt: Oettinger will Vergabe von Fördergeldern an Rechtsstaatlichkeit knüpfen

Die EU-Kommission möchte bei der Vergabe von Fördergeldern auch die Rechtsstaatlichkeit in den Empfängerländern zur Bedingung machen. Es gehe nicht um eine "Lex Polen", sagt Haushaltskommissar Oettinger.

EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger (CDU) hat angekündigt, dass die EU-Kommission künftig die Vergabe von Fördergeldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards in den Empfängerländern knüpfen will. „Wir wollen vorschlagen, dass im künftigen Haushaltsrahmen die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien als Bedingung festgelegt wird“, sagte Oettinger dem Tagesspiegel am Sonntag. Am 2. Mai will die Kommission ihren Vorschlag für den künftigen EU-Haushaltsrahmen zwischen 2021 und 2027 vorlegen. Bei der geplanten Verknüpfung der Vergabe von Regionalfördermitteln und der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze gehe es „nicht um eine Lex Polen“, sagte Oettinger weiter.

Wie der Haushaltskommissar ausführte, sei die EU-Kommission angesichts möglicher Rechtsstreitigkeit im Zuge der Vergabe von EU-Mitteln grundsätzlich in den Mitgliedstaaten „auf eine Gerichtsbarkeit angewiesen, die als eigenständige Gewalt unabhängig von Regierung und Parlament ihre Objektivität nachweisen kann“. Wegen der umstrittenen Justizreform in Polen hat die EU-Kommission im vergangenen Dezember ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages gegen Warschau eingeleitet, das theoretisch zum Entzug der Stimmrechte Polens in der EU führen kann.

EU-Kommission sieht noch nicht genug Bewegung in Polen

Wie Oettinger weiter sagte, sei zuletzt Bewegung in den Rechtsstaats-Streit zwischen Brüssel und Warschau gekommen. Der neue Premierminister Mateusz Morawiecki und seine Regierung gingen "mit kleinen Schritten auf die Kommission zu", sagte der CDU-Politiker. Allerdings erwarte die Brüsseler Behörde "weiter gehende materielle Änderungen bei der geplanten polnischen Rechtsstaatsreform", fügte er hinzu.

Streit um Hilfen für die Türkei

Im Streit um die Auszahlung einer weiteren Tranche in Höhe von drei Milliarden Euro für die Türkei im Zuge des EU-Flüchtlingsabkommens deutete die EU-Kommission unterdessen ein Entgegenkommen an die europäischen Mitgliedstaaten an. „Wir werden in den nächsten Wochen sehen, ob wir als Kommission gegebenenfalls zu einem etwas höheren Finanzbeitrag bereit sind“, sagte Oettinger. Bei der Auszahlung der ersten Tranche für Ankara, die ebenfalls drei Milliarden Euro betrug, hatten die Mitgliedstaaten freiwillig zwei Milliarden Euro aufgebracht, während die übrige Summe aus dem EU-Haushalt stammte. Mitgliedstaaten wie Deutschland erwarten mit Blick auf die zweite Tranche einen höheren Anteil aus dem EU-Haushalt. Oettinger forderte allerdings, dass auch die EU-Mitgliedstaaten „einen nennenswerten Beitrag leisten“ müssten.

Das vollständige Interview mit EU-Haushaltskommissar Oettinger lesen Sie am Sonntag im Tagesspiegel oder ab Samstagabend im E-Paper.

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