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Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) appelliert an die Abgeordneten immer wieder, der eigenen Vorbildfunktion gerecht zu werden.

© dpa/Bernd von Jutrczenka

„Euer Verhalten widert die Leute an“: Bundestagspräsidentin Bas will Strafen für Pöbler im Bundestag erhöhen

Sie bekomme immer wieder Beschwerdebriefe von Bürgern über das Verhalten von Abgeordneten, sagt Bas. Jetzt sollen die Ordnungsgelder angehoben werden. „Das tut dann richtig weh.“

Regelmäßig sieht sich die Bundestagspräsidentin gezwungen, Rügen und Ordnungsrufe zu verteilen. Jetzt kündigt Bärbel Bas (SPD) an, dass härter gegen „notorische Pöbler“ im Parlament durchgegriffen werden soll. „Wir wollen das Ordnungsgeld von derzeit 1000 Euro erhöhen. Ich wünsche mir eine Strafe von 2000 Euro oder mehr“, sagte sie der „Bild am Sonntag“ (BamS“). „Das tut dann richtig weh.“

Auch Abgeordnete, die immer wieder ermahnt werden, müssten künftig eine Strafe zahlen, sagte Bas weiter. „Wer eine bestimmte Zahl an Ordnungsrufen kassiert hat, muss dann automatisch zahlen – nach dem Prinzip Gelbe Karte, Rote Karte.“

Wir müssen stärker auf unsere Sprache achten, sollten im Deutschen Bundestag nicht persönlich übereinander herfallen, einander nicht diffamieren.

Bärbel Bas, Bundestagspräsidentin (SPD)

Die SPD-Politikerin rief die Mitglieder des Bundestages eindringlich dazu auf, sich nicht länger gegenseitig zu attackieren. „Wir müssen stärker auf unsere Sprache achten, sollten im Deutschen Bundestag nicht persönlich übereinander herfallen, einander nicht diffamieren“, sagte sie der „BamS“. „Unsere Debattenkultur spiegelt sich am Ende in der Gesellschaft wider.“

Sie appelliere immer wieder, der eigenen Vorbildfunktion gerecht zu werden. „Damit will ich zeigen: Kolleginnen und Kollegen, ihr müsst euch mäßigen. Euer Verhalten widert die Leute an.“ Bas berichtete, sie bekomme viele Zuschriften von Bürgern „mit dem Vorwurf, dass wir Abgeordneten uns schlimmer aufführen als Rowdys auf dem Schulhof“.

Ordnungsruf gegen AfD-Politiker wegen Attacke auf Scholz

Zuletzt hatte es beispielsweise am Donnerstagabend einen Ordnungsruf im Parlament gegeben – gegen den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner wegen einer Attacke auf Kanzler Olaf Scholz (SPD). Bei einer Debatte über Reformpläne für das Bundesverfassungsgericht mutmaßte Brandner mit Blick auf die Cum-Ex-Affäre, dass der Beratungsbedarf des Kanzlers in Karlsruhe derzeit „wegen seiner Beihilfehandlung zur Steuerhinterziehung sehr groß sein dürfte“.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) erteilte dem AfD-Parlamentarier daraufhin einen Ordnungsruf, weil dessen Bemerkung den „konkreten Vorwurf einer Straftat“ darstelle. „Soweit ich weiß, gibt es derzeit kein Ermittlungsverfahren gegen den Bundeskanzler“, erklärte Kubicki.

Das Bundestagspräsidium kann der Geschäftsordnung zufolge einzelne Abgeordnete zur Ordnung rufen, „wenn sie die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen“. Beim dritten Mal wird dem betroffenen Redner sein Rederecht entzogen.

Der Bundestag hatte außerdem Anfang März 2021 einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Abgeordnetengesetzes angenommen, gegen die Stimmen von AfD und Linkspartei. Damit wurde das Ordnungsgeld eingeführt.

Verschärft vorgehen will die Bundestagspräsidentin Bas auch dagegen, dass Abgeordnete im Deutschen Bundestag filmen oder fotografieren und dann die Videos und Fotos veröffentlichen, „um Kolleginnen und Kollegen in sozialen Medien zu diffamieren“.

Bas betonte, seit der letzten grundlegenden Reform der Geschäftsordnung im Jahr 1980 seien die Zeit und die parlamentarische Praxis über vieles hinweggegangen. (lem)

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