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Christian Dürr, Fraktionsvorsitzender der FDP.

© dpa/Michael Kappeler

FDP-Fraktionschef Dürr zum neuen Haushalt: Keine zusätzlichen Leistungen bei der Kindergrundsicherung vorgesehen

Es gehe bei der Kindergrundsicherung vor allem um die vereinfachte Auszahlung bisheriger Ansprüche und nicht um neue Leistungen, betonte der FDP-Fraktionschef mit Blick auf den Bundeshaushalt 2025.

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Nach Angaben von FDP-Fraktionschef Christian Dürr wird es bei der künftigen Kindergrundsicherung keine zusätzlichen Sozialleistungen geben. „Mit der Einigung beim Bundeshaushalt haben alle drei Koalitionspartner festgelegt, dass es keine Leistungsausweitungen geben wird“, sagte Dürr der Deutschen Presse-Agentur. „Für die FDP galt immer, dass eine Kindergrundsicherung die Vielzahl an staatlichen Leistungen für Familien bündeln, digitalisieren und vereinfachen muss.“

Daran würden die Fraktionen weiter arbeiten und dazu gebe es auch Gespräche innerhalb der Koalition, sagte Dürr.

Die Koalition hatte am Freitag bei der Verkündung der Einigung auf den Haushalt 2025 zunächst keine Angaben zur Zukunft der Kindergrundsicherung gemacht. Stattdessen kündigte Finanzminister Christian Lindner (FDP) an, zum 1. Januar 2025 das Kindergeld und den Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien um jeweils fünf Euro erhöhen zu wollen. Dies sei ein erster Schritt auf dem Weg zur Einführung der Kindergrundsicherung, hieß es aus Koalitionskreisen.

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Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung befindet sich seit Monaten im parlamentarischen Verfahren. Es ist nach wie vor unklar, wie genau die Sozialreform, die vor allem den Grünen am Herzen liegt, in die Tat umgesetzt werden soll. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf bereits im vergangenen Herbst beschlossen.

Kindergrundsicherung soll Leistungen bündeln

Mit der Sozialreform sollen bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag gebündelt werden. Ziel der Bundesregierung ist es, künftig alle Kinder, die auf Sozialleistungen Anspruch haben, zu erreichen.

Wie genau dies technisch umgesetzt werden soll, darüber wird seit Monaten gerungen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) schwebte ein Modell vor, bei dem Familien künftig einen sogenannten Garantiebetrag und zusätzlich einen einkommensabhängigen Betrag beziehen sollten. Um das bisherige System mit der neuen Kindergrundsicherung abzulösen, hatte die Ministerin jährliche Kosten in Höhe von 2,4 Milliarden Euro angemeldet. Ob der Haushaltsentwurf für 2025 dies abbildet, war zuletzt unklar geblieben.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am Montag auf seiner Sommerreise betont, dass ein wichtiges Ziel der Kindergrundsicherung bereits „quasi erreicht“ sei. Wegen der laufenden Debatte würden jetzt schon mehr Familien ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag geltend machen als zuvor. „Wichtig ist doch, dass die Versorgung sichergestellt wird, also dass das Wasser in der Vase ist. Welche Farbe die Vase hat, ist mir an dieser Stelle egal“, sagte Habeck mit Blick auf die Ausgestaltung der Reform. (dpa)

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