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Der Bundestag entscheidet am Freitag über einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung.

© picture alliance / dpa

Update

Vor Abstimmung im Bundestag: FDP-Vize Kubicki will gegen Vorratsdatenspeicherung klagen

Der Bundestag will heute endgültig über die Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung abstimmen. FDP-Vize Kubicki kündigt schon den Gang nach Karlsruhe an.

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hat die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung scharf kritisiert. Im Gespräch mit der „Welt“ kündigte der Rechtsanwalt eine persönliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Der Europäische Gerichtshof habe erklärt, dass es bei Berufsgeheimnisträgern gar nicht zu einer Speicherung kommen dürfe. „Dass diese Regierung das ignoriert, fordert eine Klage geradezu heraus“, sagte Kubicki. Er sei als Anwalt betroffen - und als Abgeordneter, der Immunität genieße.

Trotz Protesten von Opposition und Datenschützern stimmt der Bundestag heute über die Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung ab. Die Koalitionsfraktionen hatten das Thema recht kurzfristig auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt. Telekommunikationsdaten sollen künftig für zehn Wochen gespeichert werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können.

Datenschützer und Aktivisten verschiedener Organisationen wollen vor dem Bundestag gegen die Pläne protestieren. Auch Linke und Grüne halten die Datenspeicherung auf Vorrat für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte.

In Deutschland gibt es seit Jahren kein Gesetz mehr zur Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren hoch umstritten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich lange gegen die Rückkehr zu diesem Ermittlungsinstrument gesperrt und über Monate mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) darum gerungen, bevor er den Entwurf für eine Neuregelung vorlegte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung 2014 gekippt - wegen Verstößen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt. (dpa)

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