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Deutsche Bahn: Fragen und Antworten zu den Spionage-Vorwürfen

Die Bahn hat mehr als 1000 Mitarbeiter ausspioniert. Korruption soll so vermieden werden. Darf sie das?

Datenschützer erheben erneut schwere Vorwürfe gegen die Deutsche Bahn. Das Unternehmen soll bei der vorbeugenden Korruptionsbekämpfung im eigenen Haus massiv gegen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verstoßen haben.

Was werfen die Datenschützer der Deutschen Bahn vor?

Die Bahn soll bei der Ausforschung von mehr als 1000 Mitarbeitern gegen das Datenschutzgesetz verstoßen haben. Wie bereits im letzten Sommer bekannt wurde, hatte der Konzern die Adressen, Kontodaten und Telefonnummern dieser Mitarbeiter an die auch in den Telekom-Skandal verwickelte Firma Network Deutschland GmbH weitergegeben. Die Detektei sollte die Angaben prüfen und mit entsprechenden Daten bei Zulieferfirmen und Auftragnehmern der Bahn abgleichen. In die Aktion einbezogen wurden auch die Konto- und Telefondaten der jeweiligen Ehepartner. Die Datenschützer werfen der Bahn nunmehr vor, die betroffenen Mitarbeiter auch im Nachhinein über die verdeckt durchgeführte Ausforschungsaktion nicht informiert zu haben. Auch habe der Konzern bislang keine schriftliche Vereinbarung mit der Detektei vorgelegt, aus der Umfang und Zweck der Ausforschungsaktion ablesbar sei. Dies sei ebenfalls mit dem Gesetz nicht vereinbar.

Durfte die Bahn eine solche Ausforschungsaktion überhaupt starten?

Aus Sicht des Antikorruptions-Beauftragten des Konzerns, Wolfgang Schaupensteiner, hat sie sogar die Pflicht dazu. Eine solche Datenabgleichung gehöre zu den Instrumenten einer vorbeugenden Bekämpfung von Vorteilsnahmen aus den eigenen Reihen. Jährlich vergebe die Bahn Aufträge in einem Volumen von bis zu 20 Milliarden Euro. Da müsse zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass sich Konzern-Mitarbeiter durch verdeckte Beteiligungen bei Zulieferfirmen oder anderen Auftragnehmern selbst bedienen und dem Konzern dadurch einen Vermögensschaden zufügen. Überprüft worden seien von den Mitarbeitern selbst beim Konzern angegebene Daten auf der Basis öffentlich zugänglicher Quellen. Dabei seien weder Telefongespräche abgehört oder Kontobewegungen erfasst worden. Auch habe es keine Abhöraktionen gegenüber Aufsichtsräten oder Journalisten gegeben. Insoweit sei auch der jetzt vom Magazin „Stern“ gezogenen Vergleich der Bahn-Überprüfungen mit den Bespitzelungsaktionen bei der Telekom oder beim Discounter Lidl falsch und abwegig.

Das ergebe sich auch daraus, dass die Berliner Datenschützer, die den gesamten Vorgang bereits seit Bekanntwerden im vergangenen Jahr prüfen, die Ausforschungsaktion der Bahn im Grundsatz nicht beanstandet hätten. Nach dem Rechtsverständnis der Bahn bestehe auch keine Verpflichtung zur nachträglichen Information der betroffenen Mitarbeiter, bei denen es sich größtenteils um Top-Kräfte des Konzerns handle: Die ermittelten Daten all jener Mitarbeiter, bei denen kein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten aufgetreten sei, seien schließlich gelöscht worden. Schaupensteiner räumte allerdings ein, dass diese Rechtsauffassung der Bahn von der der Datenschützer abweiche. Die Bahn ist auch der Auffassung, dass ein genereller Verdacht auf Korruptionsgefahr ausreiche, um Daten von einem externen Dienstleister, einer Detektei, überprüfen zu lassen.

Wie stehen die Datenschützer zu diesen Bahn-Argumenten?

Der stellvertretende Leiter der Berliner Datenschutzbehörde, Thomas Petri, wies den von Schaupensteiner erweckten Eindruck der grundsätzlichen Billigung der Bahn-Vorgehensweise scharf zurück. Schaupensteiner habe die Stellungnahme der Berliner Datenschutzbehörde zu dem Vorgang bei der Bahn stark und unzulässig verkürzt. Der Zwischenbescheid, den die Behörde der Bahn zugeleitet habe, lasse eine solche Interpretation nicht zu. Die Datenschützer erwarten nun, dass die Bahn eine schriftliche Dokumentation des an die Detektei erteilten Auftrags nachliefert. Zudem kündigte Petri gegenüber dem Tagesspiegel einen weiteren Prüftermin in den kommenden Wochen an. Bis dahin erwarte er „von der Bahn, dass sie Verträge und Vereinbarungen, die sie mit Network Deutschland über Nachforschungen eigener Mitarbeiter angestellt hat, offenlegt“, sagte Petri. „Wenn es solche Unterlagen nicht geben sollte, dann hat sie ein Problem“, ergänzt er. Das gelte auch bei Verstößen gegen die Benachrichtigungspflicht von Mitarbeitern, gegen die intern ermittelt werde.

Dürfen Unternehmen eine Detektei mit der Ausforschung von Mitarbeitern beauftragen?

Nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern ist der Einsatz von Detektiven zur Überwachung von Arbeitnehmern durchaus möglich, wenn ein allgemeiner Verdacht von Straftaten zu Lasten des Unternehmens besteht. Das gilt vor allem innerhalb des jeweiligen Betriebs, wenn andere innerbetriebliche Aufklärungsmöglichkeiten nicht vorhanden sind. Außerhalb des Betriebs bedarf es normalerweise eines konkreten Anfangsverdachts. Liegt dieser vor, ist die Überwachung einzelner Arbeitnehmer im öffentlichen Raum und in allgemein zugänglichen Gebäuden erlaubt. Die Bahn war in den letzten zehn Jahren wiederholt Opfer schwerster Fälle von Wirtschaftskriminalität und Korruption, etwa bei manipulierten Ausschreibungen. An die Detektei Network Deutschland GmbH hat der Konzern nach eigenen Angaben „in Fällen von Wirtschaftskriminalität und Korruption“ zwischen 1998 und 2007 insgesamt 43 Rechercheaufträge vergeben. Auf Basis der eigenen Antikorruptions-Anstrengungen seien 148 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet (Stand: Ende 2007). Allein im vergangenen Jahr ergingen danach in diesem Zusammenhang 35 Gerichtsurteile zu Gunsten des DB-Konzerns.

Wie reagieren Politik und Arbeitnehmervertreter?

Die Gewerkschaft Transnet forderte den Konzern erneut auf, den Schnüffel-Verdacht innerhalb der Deutschen Bahn „schnellstmöglich“ zu untersuchen und auszuräumen. Der notwendige Kampf gegen die Korruption dürfe die Grundrechte der Beschäftigten und ihrer Familien nicht verletzen. Dies müsse für die Zukunft durch klare Kontrollmechanismen gewährleistet werden. Transnet werde dazu das Gespräch mit dem Vorstand, eventuell aber auch mit dem Aufsichtsrat der Bahn suchen. Der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck verlangte von der Bundesregierung als Eigner der Bahn, sich jetzt „um eine lückenlose Aufklärung“ der Vorfälle zu kümmern. Der Vertreter der SPD-Linken, Björn Böhning, sieht in dem „fragwürdigen Umgang“ der DB mit den Daten der Mitarbeiter ein weiteres Versagen der Konzernführung und forderte Konzernchef Hartmut Mehdorn auf, „seinen Hut zu nehmen“. Offenbar stinke der Fisch vom Kopfe her, sagte Böhning dem Tagesspiegel. Die Verfehlungen von Bahn-Chef Hartmut Mehdorn summierten sich – von einer vernachlässigten Infrastruktur über eine aberwitzige Privatisierung, die immer noch vorangetrieben werde, bis hin zu einem fragwürdigen Umgang mit Daten. „Das Maß ist voll“, sagte Böhning.

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