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Maja T. werden am 20. Juni die Fesseln abgenommen im Gerichtssaal, wo über den Antrag auf Haftentlassung entschieden wurde.

© dpa/Samuel Winter

Geht Orbán darauf ein?: Wadephul will bessere Haftbedingungen für Maja T. in Ungarn erreichen

Die non-binäre Person ist in Ungarn angeklagt und befindet sich im Hungerstreik. Maja T. will wieder nach Deutschland überstellt werden. Das Auswärtige Amt plant, auf die Regierung von Orbán einzuwirken.

Stand:

Hoffnung für Maja T. aus Jena: Im Fall der in Ungarn inhaftierten non-binären Person hat Außenminister Johann Wadephul neue Gespräche mit der Regierung von Premier Viktor Orbán in Budapest angekündigt. „Wir werden in dieser Sache kommende Woche erneut in Ungarn vorstellig werden“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Samstag.

Zunächst gehe es darum, Haftverbesserungen zu erreichen. „Unsere Bemühungen setzen wir intensiv fort“, betonte Wadephul.

Auch in Deutschland würde Maja T. mit einem Strafverfahren rechnen müssen.

Johann Wadephul, Außenminister (CDU)

Allerdings habe Ungarn bisher sein Interesse an eigener Strafverfolgung bekräftigt. T. sei „schwersten Vorwürfen ausgesetzt“, sagte der Minister. „Auch in Deutschland würde Maja T. daher mit einem Strafverfahren rechnen müssen“, fügte er hinzu.

Wie die ARD Ende Juni berichtete, habe die rechte italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni im Fall einer Italienerin, die im selben Vorgang beschuldigt ist, Orbán angerufen. Danach habe es Hafterleichterungen gegeben.

Maja T. (24) befindet sich aus Protest gegen ihre Haftbedingungen in dem EU-Land seit mehr als einem Monat im Hungerstreik. Nach Angaben eines Solidaritätskomitees und des Vaters Wolfram Jarosch hat T. bereits 14 Kilogramm verloren. Berichten zufolge wird erwogen, einen Herzschrittmacher einzusetzen, um Organschäden zu verhindern.

T. steht unter dem Verdacht, mit anderen Autonomen im Februar 2023 in Ungarn an Gewalttaten gegen tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt und für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich gewesen zu sein. Die Taten sollen sich am Rande des europäischen Neonazi-Aufmarschs „Tag der Ehre“ ereignet haben. Nach einer Fahndung wurde T. im Dezember 2023 in Berlin gefasst.

Sechs Monate später erlaubte das Berliner Kammergericht die Auslieferung nach Ungarn – rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht später feststellte, da das Gericht die Haftbedingungen für non-binäre Menschen in Ungarn nicht ausreichend geprüft habe. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe kam wenige Minuten zu spät.

Seit längerem Kritik an Ungarn und Premier Orbán

Seit Februar 2025 muss sich Maja T. sich vor dem Budapester Stadtgericht verantworten. Zu den konkreten Vorwürfen äußerte sich T. nicht. Ein Schuldgeständnis lehnte T. ab. Ein Antrag von T. auf Überstellung in den Hausarrest hatte das Gericht in Ungarn abgelehnt und dies mit erhöhter Fluchtgefahr angesichts eines möglichen Strafmaßes von bis zu 24 Jahren Haft begründet.

Ungarn wird seit Langem vorgeworfen, dass rechtsstaatliche Prinzipien nicht eingehalten werden. Gerade erst wurde der rechten Regierung von Orbán von der EU-Kommission im jährlichen Rechtsstaatlichkeits-Bericht vorgeworfen, kaum Fortschritte gemacht zu haben. Wegen Grundrechtsverstößen sind bereits rund 18 Milliarden Euro an EU-Finanzmitteln für Ungarn eingefroren.

Die Bundesregierung zeigte sich am Freitag besorgt über den Gesundheitszustand von T. „Die Sorge ist natürlich groß“, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts (AA) in Berlin der Agentur AFP zufolge.

Das AA stehe mit den Angehörigen „im engen Kontakt“, die deutsche Botschaft in Budapest habe mit T. sprechen können. Das Gespräch habe in einem Krankenhaus stattgefunden, in dem sich Maja T. wegen ihres Gesundheitszustands befinde.

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