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Blick in den leeren Plenarsaal im Deutschen Bundestag.

© dpa/Michael Kappeler

Geplante Wahlrechtsreform: Bundestag soll von 736 auf 630 Abgeordnete schrumpfen

Der aktuelle Bundestag ist so groß wie nie. Die Ampelkoalition hat sich nun auf eine geplante Reduzierung verständigt, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr.

Der Bundestag soll nach der nächsten Wahl von derzeit 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete schrumpfen – und damit nicht ganz so stark wie ursprünglich geplant. Darauf haben sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP verständigt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Sonntag aus Koalitionskreisen erfuhr.

Als erstes hatte das Nachrichtenportal „Pioneer“ darüber berichtet. Die Ampel-Koalition hatte ihren ersten Entwurf für eine Wahlrechtsreform Ende Januar in den Bundestag eingebracht. Darin waren noch 598 Sitze im Bundestag vorgesehen.

Die Zahl wurde nun erhöht, um die Zahl „verwaister Wahlkreise“ zu verringern, aus denen kein direkt gewählter Abgeordneter ins Parlament entsandt wird. Der Änderungsantrag liegt der dpa vor. Die Reform soll am Donnerstag oder Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

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Rekordgröße des Bundestags

Der Bundestag wurde nach der Wahl 2021 mit 736 Abgeordneten so groß wie noch nie zuvor. Das liegt an den vielen Überhang- und Ausgleichsmandaten. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese zusätzlichen Mandate darf die Partei behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.

Beides soll nun wegfallen. Die Zahl der Wahlkreise bleibt bei 299. Es werden aber 331 Mandate über die Landeslisten vergeben – statt wie ursprünglich vorgesehen 299. Damit soll die Zahl der Abgeordneten, die einen Wahlkreis über die Erststimmen gewinnen und trotzdem nicht in den Bundestag kommen, möglichst klein gehalten werden. (dpa)

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