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Kriegsgräberfeld in Karlsruhe

© Uli Deck/dpa

Exklusiv

Grabpflege für Kriegsverbrecher: Rechtsexperten widersprechen Regierung bei NS-Gräbern

Muss Deutschland für die Pflege von Gräbern von NS-Tätern zahlen? Nein, sagen Bundestagsexperten, die Regierung verweist dagegen auf ein Gesetz.

Von Ragnar Vogt

Rechtsexperten des Bundestages haben der Regierung beim Thema Grabpflege für NS-Täter widersprochen. Das Gräbergesetz gelte nicht zwangsläufig auch für Kriegsverbrecher, heißt es in einer Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, die dem Tagesspiegel vorliegt. Die Experten wurden von André Hahn, Vizechef der Fraktion der Linkspartei, beauftragt.

Hintergrund ist, dass der deutsche Staat für die Grabpflege von Toten des Zweiten Weltkrieges sorgt. Er ist dazu auch nach einem Gesetz verpflichtet. Unklar ist, ob unter diese Regel auch Gräber von NS-Kriegsverbrechern fallen.

Die Linke hatte vor wenigen Wochen kritisiert, dass sogar die Gräber von KZ-Kommandanten und anderen NS-Tätern mit staatlichen Mitteln instandgehalten werden würden. So werde wohl das Grabmal von Hermann Baranowski gepflegt, der in der NS-Zeit Kommandant der KZs Dachau und Sachsenhausen war.

Die Bundesregierung argumentierte daraufhin, dass das Gräbergesetz zur Pflege von allen Kriegstoten verpflichte. Diese Rechtsauffassung sei „weder zwingend noch überzeugend“, schrieb nun der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Aus dem Wortlaut des Gesetzes könnte man zwar schlussfolgern, dass auch Kriegsverbrecher unter die Regelung fielen.

Der Zweck des Gesetzes sei es aber, der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu gedenken, argumentierten die Bundestags-Experten. Deshalb könnten nachweisliche Kriegsverbrecher ausgeschlossen werden. Sprich: Das Gesetz verpflichte nicht dazu, dass die Gräber von NS-Tätern gepflegt würden.

Linke: „Absolut inakzeptabel“

Die Linke begrüßte diese Analyse: „Wer Kriegsverbrecher war, kann nicht zugleich ‚Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft‘ im Sinne des Gräbergesetzes sein,“ sagte André Hahn, Vizechef der Fraktion der Linkspartei. Es sei „ absolut inakzeptabel, dass NS-Mörder und Kriegsverbrecher in das Privileg eines Opfergrabes nach dem Gräbergesetz kommen“.

Der Wissenschaftliche Dienst wies darauf hin, dass verschieden Interpretationen des Gesetzes möglich seien. Das müsse geändert werden, es brauche eine klarere Formulierung des Gesetzestextes. Der Forderung schloss sich die Linkspartei an. „Aktuell befinden sich Kommunen, die keine Gräber von NS-Massenmördern pflegen möchten, in einer rechtlichen Grauzone“, sagte Hahn. Das müsse geändert werden.

Die Linkspartei hatte zudem darauf hingewiesen, dass mit deutschem Steuergeld auch Gräber von NS-Tätern im Ausland gepflegt würden. Das gelte etwa für das Grab von Bruno Bräuer auf Kreta. Ein griechisches Gericht hatte ihn nach Kriegsende unter anderem wegen der Erschießung von Zivilisten zum Tode verurteilt und hingerichtet. Auch für die Pflege seines Grabes zahlt der deutsche Steuerzahler.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages wies nun darauf hin, dass das Gräbergesetz nur für Ruhestätten in Deutschland gelte. Es gebe kein Gesetz, das vorschreibe, dass der deutsche Staat für die Pflege von Gräbern im Ausland sorge.

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